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Wiedergutmachung in Luzern – Verfahren gegen Rapperin Loredana eingestellt

Luzerner Polizei

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Wiedergutmachung in Luzern – Verfahren gegen Rapperin Loredana eingestellt
(Symbolbild) (Bildquelle: Pixabay)

Die Staatsanwaltschaft Luzern hat das Verfahren gegen die Rapperin Loredana u. a. wegen Verdachts auf gewerbsmässigen Betrug eingestellt. Auf gegenseitigen Wunsch einigten sich die Rapperin und die Geschädigte über eine Wiedergutmachung. Loredana hat die Vorwürfe anerkannt, sich für ihr Verhalten entschuldigt und der Geschädigten mehr als den ermittelten mutmasslichen Deliktsbetrag zurückbezahlt. Der Einstellungsentscheid ist rechtskräftig.

Rapperin Loredana zeigt Reue und Einsicht – sie gesteht fehlbares Verhalten gegenüber der Geschädigten ein
Loredana anerkannte, sich u. a. unrechtmässig als Rechtsanwältin ausgegeben, die Geschädigte getäuscht und damit Geld erhältlich gemacht zu haben. Die Staatsanwaltschaft geht von einem Betrag von ca. Franken 430'000.00 aus. Im Frühjahr 2019 hat sie bereits einen kleineren Teilbetrag an die Geschädigte zurückbezahlt.
Wiedergutmachung: Beide Parteien wünschten Einigung ohne weitere Strafverfolgung
Die Parteien strebten eine Vergleichslösung an unter Verzicht auf eine weitere Strafverfolgung. Zu diesem Zweck beraumte die Staatsanwaltschaft Luzern eine Vergleichsverhandlung an, wo die Parteien einen umfassenden Vergleich schlossen. Dabei ging es auch darum, die Differenzen zwischen den Parteien zu bereinigen. Loredana entschuldigte sich bei der Geschädigten für ihr Handeln. Sie gestand ein, dass sie unrechtmässig gehandelt habe und übernahm dafür die volle Verantwortung.
Die Rapperin bezahlte der Geschädigten eine Entschädigung, die deutlich höher liegt als der ermittelte mutmassliche Deliktsbetrag. Zudem entschädigte sie die Geschädigte für deren Parteikosten und übernahm die Kosten des Strafverfahrens. Gegen einen tatbeteiligten Bruder, der als Gehilfe agierte, erging ein analoger Einstellungsentscheid. Er beteiligte sich an der Wiedergutmachung. Damit wurde der verursachte Schaden vollumfänglich gedeckt. Die Geschädigte wünschte und akzeptierte diesen Vergleich und hatte kein Interesse an einer weiterführenden strafrechtlichen Verfolgung der Vorwürfe.
Opportunitätsprinzip: Einstellung des Verfahrens
Die Staatsanwaltschaft des Kantons Luzern hat die Untersuchung gegen die Rapperin Loredana eingestellt. Sie stützt sich dabei auf die Strafprozessordnung, welche der Staatsanwaltschaft in Anwendung des Opportunitätsprinzips erlaubt von einer Strafverfolgung abzusehen, falls die Voraussetzungen einer Wiedergutmachung nach Art. 53 StGB erfüllt sind. Hat der Täter den Schaden gedeckt, um das von ihm bewirkte Unrecht auszugleichen, so kann die zuständige Behörde von einer Strafverfolgung oder einer Überweisung an das Gericht absehen. Mit dieser Lösung wird die Wiedergutmachung sichergestellt, der Täter-Opfer-Ausgleich gefördert und eine Lösung erzielt, welche die Interessen der Geschädigten berücksichtigt. Der Einstellungsentscheid ist rechtskräftig.

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