Von Dienstag auf Mittwoch kam es in Nendeln zu einer Kollision zwischen einem Auto und einem Wildtier.
Ein Fahrzeuglenker war um ca. 00.15 Uhr auf der Churer Strasse in nördliche Richtung unterwegs. Als plötzlich ein Tier die Fahrbahn überquerte, konnte der Lenker nicht ausweichen und es kam zur Kollision. Ohne sich um das Tier zu kümmern, verliess der Lenker den Unfallort.
Immer wieder gehen bei der Landespolizei Meldungen betreffend angefahrene Wildtiere ein. Wenn ein Fahrzeuglenker ein Wildtier anfährt, so ist es seine Pflicht unverzüglich die Landespolizei zu informieren und auf den aufgebotenen Wildhüter zu warten. In diesem Fall hat es keine rechtlichen Konsequenzen. Verlässt man allerdings die Unfallstelle ohne Information an die Landespolizei, so wird dies als pflichtwidriges Verhalten geahndet (SVG Art. 47) und zur Anzeige gebracht.
Immer wieder gehen bei der Landespolizei Meldungen betreffend angefahrene Wildtiere ein. Wenn ein Fahrzeuglenker ein Wildtier anfährt, so ist es seine Pflicht unverzüglich die Landespolizei zu informieren und auf den aufgebotenen Wildhüter zu warten. In diesem Fall hat es keine rechtlichen Konsequenzen. Verlässt man allerdings die Unfallstelle ohne Information an die Landespolizei, so wird dies als pflichtwidriges Verhalten geahndet (SVG Art. 47) und zur Anzeige gebracht.

