Gestern wurden vom Kreisgericht Wil SG zwei Polizisten freigesprochen, die bei einer Verfolgung eines Motorradfahrers zu schnell unterwegs gewesen sein sollen.
Die beiden Beamten hatten im September 2015 mit Blaulicht und Horn einen Motorradfahrer verfolgt, der sein Fahrzeug im Zuge dessen auf der Strecke zwischen St. Gallen und Oberbüren auf bis zu 240 Stundenkilometer beschleunigt hatte. Da der Motorradfahrer sich nach Meinung des Staatsanwaltes, welcher die Anklage vertrat, hauptsächlich selbst gefährdet hatte, sei die hohe Geschwindigkeit der beiden verfolgenden Polizisten übertrieben gewesen.
Kantonspolizisten gefährdeten Verkehrsteilnehmer
Die Verfolgungsjagd wurde von der Polizei gefilmt und die Filmaufnahmen zeigten gefährliche Situationen, in denen die Beamten die Verkehrsregeln grob verletzten. So kamen sie auf eine Höchstgeschwindigkeit von 226 Stundenkilometern, überholten mehrfach von rechts und befuhren Pannenstreifen und Sperrflächen. Zu einem Ende für alle Beteiligten kam die Verfolgungsjagd auf einer Wiese bei der Ausfahrt Oberbüren.
Polizisten haben richtig gehandelt
Die Polizisten wurden freigesprochen, da das Kreisgericht Wil der Meinung war, dass man im Dienst schnelle Entscheidungen treffen muss. Somit sind die Polizisten ihrer Aufgabe, den Verkehrssünder zu stellen, nachgekommen und die Verfolgungsjagd sei verhältnismässig erfolgt.
Mit dem Freispruch der beiden Polizisten kann nun das Videomaterial der Verfolgung als Beweismaterial verwendet werden, wenn sich der Motorradfahrer vor Gericht verantworten muss. Auf diesen könnten drei Jahre Haft zukommen.
Artikelfoto: polizeiticker.ch - (Symbolbild)
