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Windisch: Kindergärtler totgefahren - 8 Monate bedingt gefordert

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Die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach hat gegen einen heute 34-jährigen Schweizer Anklage wegen fahrlässiger Tötung erhoben und beantragt eine bedingte Freiheitsstrafe von 8 Monaten sowie eine Busse. Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, am 25. März 2013, um ca. 8.15 Uhr, als Lenker eines Lastwagens...

Die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach hat gegen einen heute 34-jährigen Schweizer Anklage wegen fahrlässiger Tötung erhoben und beantragt eine bedingte Freiheitsstrafe von 8 Monaten sowie eine Busse.

Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, am 25. März 2013, um ca. 8.15 Uhr, als Lenker eines Lastwagens fahrlässig den Tod eines Kindergärtlers verursacht zu haben. Im Bereich der Dohlenzelgstrasse 20 in 5210 Windisch hielt der Beschuldigte seinen Lastwagen zunächst an, um von rechts herkommende Schüler und Kinder die Schulstrasse passieren zu lassen. Als der Beschuldigte danach sein Fahrzeug wieder in Gang setzte, übersah er den fünfjährigen Kindergärtler und überrollte ihn. Das Opfer starb an den Folgen des Unfalls.

Untersuchungen ergaben, dass die Fahrfähigkeit des Beschuldigten nicht beeinträchtigt war und das verwendete Fahrzeug sämtlichen technischen Vorschriften entsprach.

Missachtung einer Sorgfaltspflicht


Die Staatsanwaltschaft wirft dem Beschuldigten vor, pflichtwidrig unvorsichtig gehandelt zu haben. Er soll sein Fahrzeug an einer ihm bekannten und bekanntenermassen von Schülern und Kindergärtlern zu dieser Uhrzeit stark frequentierten Stelle in Bewegung gesetzt haben, ohne akustische Warnsignale abgegeben oder eine Hilfsperson beigezogen zu haben.

Ebenso soll er sein Augenmerk nicht ausschliesslich auf die Gefahrenquelle im Vordergrund stehende rechte Fahrzeugseite, sondern zusätzlich auch auf die Heckpartie seines Fahrzeuges gerichtet haben, wodurch er das sich dem Fahrzeug nähernde Opfer übersehen haben soll. Durch diese Sorgfaltspflichtverletzungen habe der Beschuldigte ungewollt die Tötung des Opfers bewirkt.

Anklageerhebung im abgekürzten Verfahren

Der Beschuldigte ist geständig und anerkennt die Zivilansprüche. Auch die Zivilparteien stimmten dem Urteilsvorschlag zu, womit die Staatsanwaltschaft das beantragte abgekürzte Verfahren durchführen und in diesem Rahmen Anklage erheben konnte. Die Anklage ist beim Bezirksgericht Brugg hängig.

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