Winterreifen in der Schweiz – Was gilt und wann drohen Bussen?
Redaktion Polizeiticker Schweiz
Mit sinkenden Temperaturen, Schnee und Glätte wird die richtige Bereifung wieder besonders wichtig. Doch sind Winterreifen in der Schweiz überhaupt Pflicht? Welche Profiltiefe ist vorgeschrieben und wann können Bussen oder Probleme mit der Versicherung drohen?
Gibt es in der Schweiz eine Winterreifenpflicht?
In der Schweiz besteht keine allgemeine gesetzliche Winterreifenpflicht. Lenkerinnen und Lenker sind jedoch verpflichtet, ihr Fahrzeug jederzeit sicher zu beherrschen und den Strassenverhältnissen anzupassen.
Gemäss Artikel 31 des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) muss das Fahrzeug ständig so beherrscht werden, dass die gesetzlichen Vorsichtspflichten erfüllt werden können.
Wer bei Schnee oder Eis mit ungeeigneter Bereifung unterwegs ist und dadurch einen Unfall verursacht oder den Verkehr behindert, muss unter Umständen mit rechtlichen Konsequenzen rechnen.
Welche Profiltiefe müssen Winterreifen haben?
Gesetzlich vorgeschrieben ist für Personenwagen eine Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimetern in den massgebenden Profilrillen der Lauffläche.
Für Winterreifen empfehlen Fachorganisationen jedoch eine Profiltiefe von mindestens vier Millimetern. Mit zunehmender Abnutzung verschlechtern sich insbesondere die Fahreigenschaften auf Schnee und Schneematsch.
Auch das Alter und der allgemeine Zustand der Reifen spielen eine Rolle. Beschädigte, verhärtete oder ungleichmässig abgefahrene Pneus sollten überprüft und gegebenenfalls ersetzt werden.
Wann sollte man auf Winterreifen wechseln?
Als Orientierung gilt die bekannte Faustregel «O bis O» – von Oktober bis Ostern.
Winterreifen sind speziell für winterliche Strassenverhältnisse entwickelt worden. Ihre Gummimischung und das besondere Profil sorgen vor allem auf Schnee, Eis und Schneematsch für bessere Haftung.
Häufig wird empfohlen, spätestens bei Temperaturen unter sieben Grad Celsius auf Winterpneus umzusteigen. Diese Temperatur ist allerdings keine gesetzliche Grenze. Entscheidend sind die tatsächlichen Wetter- und Strassenverhältnisse.
Gerade in höheren Lagen und auf Passstrassen können Schnee und Glätte bereits im Herbst auftreten.
Drohen Bussen bei Sommerreifen im Winter?
Allein das Fahren mit Sommerreifen im Winter ist in der Schweiz nicht verboten.
Problematisch wird es jedoch, wenn die Bereifung den Strassenverhältnissen nicht genügt. Kommt es dadurch zu einem Unfall oder einer Verkehrsbehinderung, können Bussen oder weitere strafrechtliche Konsequenzen folgen.
Auch die Versicherung kann eine Rolle spielen: Wird ein Unfall durch grobfahrlässiges Verhalten mitverursacht, können je nach Versicherungsvertrag und Umständen finanzielle Folgen entstehen.
Sind Ganzjahresreifen eine Alternative?
Ganzjahresreifen können für Fahrzeuge infrage kommen, die überwiegend im Flachland und bei vergleichsweise milden Winterbedingungen eingesetzt werden.
Allerdings bieten sie nicht unter allen Bedingungen dieselben Eigenschaften wie hochwertige Winterreifen. Wer regelmässig in Bergregionen unterwegs ist oder häufig auf verschneiten Strassen fährt, ist mit geeigneten Winterreifen in der Regel besser beraten.
Bei Ganzjahresreifen sollte auf eine entsprechende Wintereignung geachtet werden. Das Alpine-Symbol mit Berg und Schneeflocke weist auf eine geprüfte Schneetraktion hin.
Die richtige Winterausrüstung ist wichtig
Neben der Bereifung sollten Lenkerinnen und Lenker ihr Fahrzeug rechtzeitig auf die kalte Jahreszeit vorbereiten.
Die Polizei empfiehlt:
- Eiskratzer, Schneebesen, Enteisungsspray und Handschuhe bereithalten.
- Eine Alumatte oder Wolldecke zum Schutz der Frontscheibe verwenden.
- Für Fahrten bei winterlichen Bedingungen genügend Zeit einplanen.
- Vor der Abfahrt Scheiben, Spiegel, Beleuchtung und Kontrollschilder von Schnee und Eis befreien.
- Geschwindigkeit und Sicherheitsabstand den Strassenverhältnissen anpassen.
Auch die Scheibenwaschanlage sollte mit geeignetem Frostschutz befüllt werden. Frontscheiben müssen vor der Fahrt vollständig von Schnee und Eis befreit werden. Wer lediglich ein kleines Sichtfeld freikratzt, gilt als sogenannter «Gucklochfahrer» und riskiert in der Schweiz eine Busse sowie weitere rechtliche Konsequenzen.
Winterreifen Schweiz – Die wichtigsten Fakten im Überblick:
- Winterreifenpflicht: Keine allgemeine gesetzliche Pflicht
- Mindestprofiltiefe: 1,6 mm gesetzlich, 4 mm empfohlen
- Reifenwechsel Faustregel: Oktober bis Ostern
- Temperaturen: 7 °C als Orientierung
- Bussen: Sind möglich bei Verstössen, etwa wegen ungeeigneter Bereifung
- Versicherung: Bei grober Fahrlässigkeit sind finanzielle Folgen möglich
Häufige Fragen zu Winterreifen in der Schweiz
Darf man in der Schweiz im Winter mit Sommerreifen fahren?Ja, grundsätzlich ist das erlaubt. Eine allgemeine Winterreifenpflicht besteht nicht. Allerdings müssen Fahrzeuge jederzeit sicher beherrschbar sein. Bei Schnee und Eis können Sommerreifen deshalb zu rechtlichen Problemen führen.
Wie viel Profil müssen Winterreifen in der Schweiz haben?
Die gesetzliche Mindestprofiltiefe beträgt bei Personenwagen 1,6 Millimeter. Aus Sicherheitsgründen werden für Winterreifen jedoch mindestens vier Millimeter empfohlen.
Wann sollte man in der Schweiz Winterreifen montieren?
Als Faustregel gilt Oktober bis Ostern. In höheren Lagen können winterliche Strassenverhältnisse bereits früher auftreten. Entscheidend sind Wetter, Temperatur und Strassenzustand.
Sind Schneeketten in der Schweiz Pflicht?
Eine allgemeine Schneekettenpflicht besteht nicht. Auf bestimmten Strassen kann sie jedoch durch entsprechende Verkehrsschilder vorgeschrieben werden. Dies betrifft insbesondere Berg- und Passstrassen bei winterlichen Verhältnissen.
Quelle der Polizeinachricht: TCS, BFU