Seit diesem Winter gilt in Frankreich in einigen Bergregionen eine Winterreifenpflicht. Bezüglich Winterreifen, Winterreifenobligatorien und auch zur Schneekettenthematik herrscht vielerorts Unklarheit was die Nachbarländer der Schweiz anbelangt. Pünktlich zur Weihnachtsreisezeit liefert der TCS eine Zusammenstellung der Vorschriften bezüglich Bereifung in unseren Nachbarländern.
Wie man einen Winterreifen erkennt -und- sind Ganzjahresreifen auch Winterreifen?
Das Schneeflockensymbol (sog. Three-Peak-Mountain Snowflake) bezeichnet auf modernen Reifen die Mindesttauglichkeit für den Winter. Im Unterschied zu M+S Reifen erfüllen Reifen mit dieser Bezeichnung vorgegebene Testkriterien auf Schnee. Reifen mit dem Schneeflockensymbol sind in der EU offiziell als Winterreifen anerkannt. Auch neuere Ganzjahresreifen besitzen dieses Symbol auf der Reifenwand und dürfen bei einem Obligatorium gefahren werden.
Winterausrüstung in Frankreich: Achtung Winterreifenpflicht ab 2021
In Frankreich gilt ab November 2021 neu eine Winterreifenpflicht in einigen Bergregionen. Jeweils vom 1. November bis 31. März müssen künftig in bestimmten Gemeinden in Bergregionen Fahrzeuge mit vier oder mehr Rädern mit Winterreifen (Mindestprofiltiefe 3,5 mm), Schneeketten oder textilen Traktionshilfen ausgestattet sein. Die ebenfalls in der Schweiz zugelassene Textiltraktionshilfe der Marke Autosock ist dafür zugelassen. Spikesreifen sind ab dem Samstag vor dem 11. November bis zum letzten Märzsonntag des darauffolgenden Jahres erlaubt.
Vorschriften in Deutschland
Winterreifen sind bei schnee-, schneematsch- oder eisbedeckten Fahrbahnen obligatorisch (situative Winterausrüstungspflicht). Mit den Änderungen in 2017 müssen Winterreifen mit einem sogenannten Schneeflockensymbol versehen sein, um der Winterreifenpflicht zu entsprechen. Reifen mit M+S-Kennzeichnung und einem Herstellungsdatum bis Ende 2017 werden im Rahmen einer Übergangsfrist bis zum 30.9.2024 als Winterreifen anerkannt. Das gleiche gilt für Winterreifen, die ab Anfang 2018 gefertigt werden bzw. wurden. Spikesreifen sind im gesamten Staatsgebiet verboten. Schneeketten sind erlaubt (Geschwindigkeitsbeschränkung von 50 km/h). Die Textiltraktionshilfe "Autosock" ist ebenfalls zugelassen. Winter- und Ganzjahresreifen dürfen auch auf Fahrzeuge montiert werden, die auf eine höhere als die für die Reifen vorgesehene Geschwindigkeit ausgelegt sind: In diesem Fall muss ein entsprechender Aufkleber im Blickfeld des Autofahrers im Fahrzeug angebracht sein
Was braucht's in Österreich?
Winterreifen sind vom 1. November bis zum 15. April bei Schnee, Schneematsch oder Eis auf der Fahrbahn obligatorisch (situative Winterausrüstungspflicht). Alternativ können auf mind. zwei Antriebsrädern Schneeketten montiert werden. Achtung, dies ist nur bei durchgehend mit Schnee oder Eis bedeckter Fahrbahn erlaubt. Die in der Schweiz zugelassene Textiltraktionshilfe der Marke Autosock ist nicht erlaubt im Fall eines Schneekettenobligatoriums. Spikesreifen sind vom 1. Oktober bis zum 31. Mai zugelassen, müssen aber auf beiden Achsen montiert werden.
Kompliziert in Italien: jede Provinz regelt ihre eigene Winterreifenpflicht
In Italien gilt auf vielen Strecken eine Winterreifenpflicht - dazu gibt es aber keine einheitlichen Regelungen. Die jeweiligen Provinzen können durch eine Rechtsverordnung eigenständige Regelungen treffen. Diese wird dann durch entsprechende Beschilderungen bekannt gegeben. Somit kann für einzelne Strecken bei entsprechenden Witterungsverhältnissen die Benutzung von Winterreifen oder Schneeketten vorgeschrieben werden. So sind beispielsweise in Berggebieten wie dem Aostatal vom 15. Oktober bis 15. April Winterreifen obligatorisch. Alternativ können auch Schneeketten auf Sommerreifen aufgezogen werden, davon rät der TCS jedoch dringend ab. Die Vorschriften der einzelnen Regionen können auf der Seite von "Pneumatici sotto controllo" eingesehen werden.
Quelle: TCS