Am Sonntagnachmittag kam es in Winterthur zu einer Auffahrkollision, weil ein ein Autolenker zu spät bemerkte, dass das Auto vor ihm an einem Fussgängerstreifen gehalten hatte.
Am Pfingstsonntag, um ca. 15.10 Uhr, ereignete sich in Winterthur auf der Tösstalstrasse, Höhe Liegenschaft Nr. 132, eine Auffahrkollision mit zwei Personenwagen. Ein stadtauswärts fahrender Fahrzeuglenker hielt vor dem dortigen Fussgängerstreifen an, um einem Fussgänger den Vortritt zu gewähren. Dies bemerkte der nachfolgende 42-jähriger Personenwagen-Lenker zu spät, worauf er gegen das Heck des anhaltenden Fahrzeuges prallte. An den Fahrzeugen entstand Sachschaden von ca. 11'000 Franken.

