Zu einer Kollision zwischen zwei Personenwagen kam es am Samstagmorgen, 22.06.2019, ca. 00:30 Uhr, auf der Verzweigung der Seenerstrasse mit der Landvogt-Waser-Strasse, wobei an beiden Fahrzeugen Sachschaden entstand. Zum Unfall kam es, weil ein Pw-Lenker, welcher auf der Landvogt-Waser-Strasse in Richtung Bahnhof Seen unterwegs war, das Vortrittsrecht eines auf der Seenerstrasse in Richtung Grüze fahrenden Pw-Lenkers missachtete.
Am Samstagnachmittag, 22.06.2019, 10:20 Uhr, rückte die Stadtpolizei nach Töss, an die Auwiesenstrasse
aus. Dort ereignete sich ein Verkehrsunfall zwischen zwei Personenwagen, wobei sich eine Lenkerin leicht
verletzte und in ärztliche Behandlung musste. Die Unfallursache war auch in diesem Fall das Missachten des
Vortrittsrechts, als eine Fahrzeuglenkerin die Auwiesenstrasse in Richtung, In der Au, überquerte und dabei ein
vortrittsberechtigtes Fahrzeug übersah, welches auf der Auwiesenstrasse in Richtung Zürcherstrasse
unterwegs war.
Zu Verkehrsbehinderungen kam es am Samstagnachmittag, 22.06.2019, zwischen 14:30 Uhr und 16:00 Uhr,
auf der Frauenfelderstrasse, Höhe der Liegenschaft Nr. 78. Dies infolge eines Verkehrsunfalles zwischen
einem Motorrad und einem Personenwagen. Ein 72-jähriger Personenwagenlenker fuhr auf der
Frauenfelderstrasse stadtauswärts und bog bei der erwähnten Liegenschaft nach links ab, um auf einem der
dortigen Parkfelder zu parkieren. Beim Abbiegen übersah er den auf der Frauenfelderstrasse stadteinwärts
fahrenden Motorradlenker. In der Folge prallte der Motorradlenker gegen die rechte Fahrzeugseite des
Personenwagens und zog sich schwere Beinverletzungen zu. Ein nachfolgender Personenwagenlenker
welcher ebenfalls auf der Frauenfelderstrasse stadtauswärts fuhr, konnte noch rechtzeitig ausweichen und
bremsen und so eine weitere Kollision mit dem auf der Fahrbahn liegenden Motorrad verhindern. Der
Motorradlenker musste mit der Rettungssanität zur Behandlung in die Notaufnahme des Kantonsspital
Winterthur überführt werden.
Die genaue Unfallursache ist momentan Gegenstand der Untersuchungen der
Stadtpolizei Winterthur und der Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland.


