Für die Durchführung der Fasnachtsumzüge in Winterthur müssen Samstag, Sonntag und Montag, 13. bis 15. Februar 2016, im Stadtzentrum verschiedene Verkehrssperren und Umleitungen angeordnet werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass Fahrzeuge, die in Park- oder Halteverboten abgestellt sind, auf Kosten der Eigentümer abgeschleppt werden.
Guggenumzug am Samstag, 13. Februar 2016, 18.45 Uhr
Sperrungen:
Ab 18 Uhr die Einfahrt in folgende Strassenzüge:
Guggenumzug am Samstag, 13. Februar 2016, 18.45 Uhr
Sperrungen:
Ab 18 Uhr die Einfahrt in folgende Strassenzüge:
- Obergasse
- Steinberggasse
- Kasinostrasse
- Neumarkt
- Neustadtgasse
- Unterer- und Oberer Graben
- Innere Tösstalstrasse
Grosser Umzug am Sonntag, 14. Februar 2016, 14.14 Uhr
Ab 11 Uhr ist das Parkieren von Fahrzeugen auf folgenden Strassen untersagt:
ganze Umzugsroute (neue Route: Start Graben/Marktgasse – Marktgasse – Obergasse – Steinberggasse – Neumarkt – Kasinostrasse – Stadthausstrasse bis zum Altstadt-SchulhausStadthausstrasse (Halteverbot, Teilstück Graben bis Kasinostrasse)
Sperrungen:
Ab 12 Uhr:
- sämtliche Einfahrten in die Altstadt
Ab 13 Uhr:
- Stadthausstrasse
- Bankstrasse, zwischen Museum- und Stadthausstrasse
- Lindstrasse, zwischen Museum- und Stadthausstrasse
Verkehrsumleitungen:
- Ab 13 Uhr
- Aus Richtung Wülflingen und Schaffhausen, über die Museumstrasse in die General Guisan-Strasse
Kinderumzug am Montag, 15. Februar 2016, 14 Uhr
Sperrungen:
Ab 13.30 Uhr:
- sämtliche Zufahrten in die Altstadt
- Stadthausstrasse
- Bankstrasse, zwischen Museum- und Stadthausstrasse
- Lindstrasse, zwischen Museum- und Stadthausstrasse
Verkehrsumleitungen:
Ab 13:30 Uhr:
- Aus Richtung Wülflingen und Schaffhausen, über die Museumstrasse in die General-Guisan-Strasse
Fasnachtsfeuer (Zeughauswiese) am Montag, 15. Februar 2016, 19 Uhr
Sperrung:
Ab 18:15 Uhr:
- Kehrackerstrasse
Alle signalisierten Sperren und Umleitungen werden stufenweise aufgehoben.
Die Stadtpolizei empfiehlt den Umzugsbesuchern aus Winterthur, für die Fahrt in die Stadt die öffentlichen Verkehrsmittel zu benützen.

