Winterthurer «Wärmering-Affäre» - Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen zwei Personen
Oberstaatsanwaltschaft des Kanton Zürich
Die Staatsanwaltschaft III des Kantons Zürich hat am 14. Mai 2020 im Zusammenhang mit der sogenannten Winterthurer «Wärmering-Affäre» Anklage gegen zwei ehemalige Kaderpersonen von Stadtwerk Winterthur erhoben. Den Beschuldigten wird im Zusammenhang mit der buchhalterischen Wertberichtigung von offenen Forderungen gegenüber der Wärme Frauenfeld AG Urkundenfälschung im Amt vorgeworfen.
Als Folge einer Strafanzeige und nach der für Beamten- und Behördendelikte notwendigen
Ermächtigung durch das Zürcher Obergericht hatte die Zürcher Staatsanwaltschaft anfangs
2018 ein Strafverfahren gegen verschiedene Personen eingeleitet. Im Verfahren ging es
darum, die Vorwürfe hinsichtlich ihrer strafrechtlichen Relevanz zu untersuchen.
Die Staatsanwaltschaft III des Kantons Zürich hat das Strafverfahren nun abgeschlossen
und am 14. Mai 2020 gegen den ehemaligen Direktor und den ehemaligen Finanzchef von
Stadtwerk Winterthur Anklage wegen Urkundenfälschung im Amt erhoben. Konkret wird
den beiden vorgeworfen, die geltenden Rechnungslegungsvorschriften verletzt zu haben,
indem sie die Wertberichtigung von offenen Forderungen in Millionenhöhe von Stadtwerk
Winterthur gegenüber der Wärme Frauenfeld AG über eine falsche Kostenstelle verbucht
haben. Dies mit dem Resultat, dass der Eigenwirtschaftsbetrieb Energie-Contracting von
Stadtwerk Winterthur besser dargestellt wurde, als er tatsächlich war. Hierdurch entstand
ein falsches wirtschaftliches Gesamtbild in der Buchhaltung 2015 von Stadtwerk Winterthur
und der Stadt Winterthur, da anstelle von Energie-Contracting dafür andere Eigenwirtschaftsbetriebe schlechter dargestellt wurden, als sie tatsächlich waren.
Beantragt werden für die beiden Beschuldigten bedingte Geldstrafen sowie die Übernahme
der Verfahrenskosten. Gegen den ehemaligen Direktor wird zusätzlich noch Anklage wegen ungetreuer Amtsführung im Zusammenhang mit der Verletzung der damals geltenden
Sponsoring-Richtlinien von Stadtwerk Winterthur erhoben. Die von der Staatsanwaltschaft
gegen den damals zuständigen Stadtrat sowie gegen einen Bereichsleiter von Stadtwerk
Winterthur geführten Verfahren wurden eingestellt, weil diesen beiden Personen kein strafrechtlich relevantes Fehlverhalten nachgewiesen werden konnte. Die beiden Einstellungsverfügungen sind noch nicht rechtskräftig.
Da die Verfahrens- und die Kommunikationshoheit mit der Anklageerhebung an das zuständige Gericht übergeht, kann die Staatsanwaltschaft über den Inhalt dieser Medienmitteilung hinaus keine weiteren Informationen erteilen.


