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Wird oft vergessen: Auch das, was sie im Internet tun und sagen, hat Konsequenzen

Was im Internet gesagt getan und gesagt wird, hat Konsequenzen.
Was im Internet gesagt getan und gesagt wird, hat Konsequenzen.

Die Polizeikorps der Schweiz und die Schweizerische Kriminalprävention (SKP) bündeln ihre Kräfte, um die Bevölkerung für richtiges Verhalten im Internet zu sensibilisieren. Gewisse Personen vergessen nämlich zu oft, dass auch ihre Handlungen im Internet Konsequenzen haben.

Seit 2019 führen die kantonalen, regionalen und kommunalen Polizeikorps in Zusammenarbeit mit der SKP eine nationale Präventionskampagne durch, mit der die Bevölkerung auf die Gefahren im Zusammenhang mit der Nutzung des Internets und der sozialen Netzwerke aufmerksam gemacht werden soll. Dazu wurden im Rahmen dieser Kampagne, die vier Jahre in Folge verlängert wurde, bisher zehn Videoclips gedreht. Der erste Clip des Jahres 2022 war dem Vorschussbetrug gewidmet. Die Fortsetzung der diesjährigen Kampagne beschäftigt sich nun mit einem Thema, mit dem die meisten Nutzerinnen und Nutzer des Internets schon mindestens einmal konfrontiert gewesen sind: Hass im Internet.

«Und Sie? Hätten Sie ja gesagt?»

Der zweite Teil der diesjährigen Kampagne legt den Schwerpunkt auf diskriminierendes, beleidigendes, verleumderisches oder bedrohliches Verhalten oder Aufruf zu Hass im Internet. Das Ziel dieses Videoclips besteht nicht nur darin, den Betroffenen solcher Verhaltensweisen eine Orientierungshilfe zu geben und sie insbesondere dazu zu ermutigen, Anzeige zu erstatten. Ebenso soll er potenzielle Täterinnen und Täter über die Konsequenzen ihres Handelns informieren. Es ist nämlich nicht nur wichtig, an die manchmal dramatischen psychologischen Schäden zu erinnern, die die Opfer erleiden. Zugleich muss deutlich gemacht werden, dass Hass in der virtuellen Sphäre genauso verwerflich ist wie in der «echten Welt».

Dieser Videoclip zeigt Ausschnitte aus dem Verhör von Michael, Laura, Melanie und Paolo. Sie alle haben online diskriminierende, beleidigende, verleumderische oder bedrohliche Äusserungen gemacht oder im Internet zu Hass aufgerufen. Dabei wird die Grenze zwischen der realen und der virtuellen Welt bewusst verwischt und erst am Ende wird deutlich, dass all diese strafbaren Äusserungen online getätigt wurden. Aber die virtuelle Welt ist kein rechtsfreier Raum. Auch das, was Sie im Internet tun und sagen, hat Konsequenzen …

  • Wenn Sie im Internet Äusserungen machen, die diskriminierend, beleidigend, verleumderisch oder bedrohlich sind oder die zum Hass aufrufen, drohen Ihnen Strafen bis hin zu Gefängnis.
  • Wenn Sie solche Äusserungen liken oder teilen, machen Sie sich genauso strafbar wie die Urheberin oder der Urheber.
  • Machen Sie das betroffene soziale Netzwerk auf diskriminierende, beleidigende, verleumde-rische oder bedrohliche Nachrichten oder Äusserungen, die zum Hass aufrufen, aufmerksam.
  • Erstatten Sie bei der Polizei Anzeige, wenn Sie im Internet Opfer von Diskriminierung, Aufruf zu Hass, Beleidigungen, Verleumdungen oder Drohungen werden.

Quelle: Kantonspolizei Freiburg