Am Halloweenwochenende, hat die Kantonspolizei St. Gallen 15 Männer angehalten, die unter Drogeneinfluss, alkoholisiert oder trotz eines Führerausweisentzugs fuhren.
- Flums, 30.10.2015, 16.50 Uhr, 24-jähriger Autofahrer fährt unter Drogeneinfluss
- Abtwil, 31.10.2015, 15.40 Uhr, 32-jähriger Autofahrer fährt unter Drogeneinfluss
- Gommiswald, 01.11.2015, 2.55 Uhr, 19-jähriger Autofahrer fährt unter Drogeneinfluss
- Buchs, 01.11.2015, 15.05 Uhr, 27-jähriger Autofahrer fährt unter Drogeneinfluss
- Trübbach, 01.11.2015, 22.30 Uhr, 19-jähriger Autofahrer fährt unter Drogeneinfluss
Fahren unter Alkoholeinfluss und trotz eines Führerausweisentzugs:
- Wil, 31.10.2015, 7.27 Uhr, 25-jähriger Autofahrer fährt unter Alkoholeinfluss und trotz eines Führerausweisentzugs, 1,3 Promille
- Kaltbrunn, 30.10.2015, 20.45 Uhr, 17-jähriger Motorradfahrer fährt unter Alkoholeinfluss, 0,8 Promille
- Jonschwil, 31.10.2015, 7.30 Uhr, 51-jähriger Autofahrer fährt unter Alkoholeinfluss, 1,4 Promille
- Goldach, 31.10.2015, 20.10 Uhr, 70-jähriger Autofahrer fährt unter Alkoholeinfluss, 1 Promille
- Oberriet, 31.10.2015, 20.25 Uhr, 55-jähriger Autofahrer fährt unter Alkoholeinfluss, 2,5 Promille
- Kaltbrunn, 01.11.2015, 0.15 Uhr, 51-jähriger Motorradfahrer fährt unter Alkoholeinfluss, 1,4 Promille
- Gossau, 01.11.2015, 2.30 Uhr, 52-jähriger Autofahrer fährt unter Alkoholeinfluss, 0,9 Promille
- Bad Ragaz, 01.11.2015, 8.45 Uhr, 25-jähriger Autofahrer fährt unter Alkoholeinfluss, 1,4 Promille
- Rorschacherberg, 01.11.2015, 2.35 Uhr, 32-jähriger Autofahrer fährt unter Alkoholeinfluss, 0,9 Promille
- Kaltbrunn, 01.11.2015, 23.38 Uhr, 26-jähriger Autofahrer fährt unter Alkoholeinfluss, 1,5 Promille
Alle 15 Männer mussten im Spital eine Blutprobe abgeben und ihnen wurde der Führerausweis entzogen.
Die Kantonspolizei St. Gallen blickt bereits jetzt schon auf die kommenden vorweihnachtlichen Essen und Apéros hin. Damit die Feste keine Enttäuschung bescheren, machen wir darauf aufmerksam, dass Sie sich nur nüchtern hinters Steuer setzen sollen. Bilden Sie Fahrgemeinschaften, organisieren Sie einen Abholdienst oder leisten Sie sich ein Taxi.
Geldstrafen und Bussen drohen
Personen, die unter Einfluss von Rauschmitteln (Alkohol, Drogen, Medikamente etc.) ein Fahrzeug führen, werden durch die Kantonspolizei St. Gallen bei der Staatsanwaltschaft St. Gallen verzeigt. Ihnen drohen Geldstrafen und Bussen von mehreren hundert Franken. Wird eine Geldstrafe ausgesprochen, führt dies zu einem Eintrag im Schweizerischen Strafregister.
Ferner verfügt die Administrativbehörde des Strassenverkehrsamtes in der Regel den Entzug des Führerausweises für mehrere Monate. Jeder fahrunfähige Strassenverkehrsteilnehmer gefährdet sich und andere!
Nach wie vor ereignen sich zu viele Unfälle mit Ursache Alkohol oder Drogen. Im letzten Jahr waren im Kanton St. Gallen über 10 Prozent der Unfälle auf fahrunfähige Fahrzeugführer zurück zu führen. Dabei verletzten sich 150 Personen. 325 Unfallbeteiligte hatten Alkohol im Blut.

