Kantone

Zentralschweiz - 127 Personen verzeigt

Die Zentralschweizer Polizeikorps haben im Rahmen der Kampagne "Wer fährt, trinkt nicht" während der Fasnacht verstärkt Verkehrskontrollen im Bereich der Fahrfähigkeit durchgeführt. 127 der kontrollierten Verkehrsteilnehmer waren nicht fit für die Strasse und müssen verzeigt werden.

Die Zentralschweizer Polizeikorps mussten während der Fasnachtszeit insgesamt eine Zunahme der Verkehrsteilnehmer registrieren, die sich in nicht fahrfähigem Zustand ans Steuer gesetzt haben. 127 Personen müssen verzeigt werden, im Vorjahr waren es 106.

Eine Abnahme wurde bei den Fahrzeuglenkern, die dem Verbot des Fahrens unter Alkoholeinfluss unterstehen, z.B. Neulenker, verzeichnet. Zwölf setzten sich alkoholisiert ans Steuer, obwohl der Alkoholwert 0,05 mg/l oder mehr betrug, im Vorjahr waren es deren 21.

78 Führerausweise eingezogen

Eine Zunahme ist mit 46 Personen (Vorjahr 13) mit einem Alkoholwert zwischen 0,25 bis 0,39 mg/l zu verzeichnen. 48 Fahrzeuglenker wiesen einen Atemalkoholwert von 0,4 mg/l oder mehr auf, im Vorjahr waren es deren 52. Ihnen wurde der Führerausweis auf der Stelle abgenommen, insgesamt war dies in 78 Fällen der Fall.

Mit 21 Personen gegenüber 20 im Vorjahr waren in etwa gleich viele Verkehrsteilnehmer unter Drogeneinfluss während der Fasnachtszeit unterwegs. Ihnen wurde der Führerausweis abgenommen und sie mussten sich einer Blut- und Urinprobe unterziehen.

Artikelfoto: moritz320 (CC0 Public Domain) - (Symbolbild)