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Zentralschweizer Kantone koordinieren Corona-Versorgung

ZGDK

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Zentralschweizer Kantone koordinieren Corona-Versorgung
(Symbolbild) (Bildquelle: qimono auf Pixabay)

Die Zentralschweizer Kantone arbeiten bei der Bewältigung der Corona-Pandemie weiterhin eng zusammen.

Dies gilt auch für die Planung der benötigten Spitalbetten. In allen Kantonen werden Wahleingriffe abgesagt, um die nötigen Kapazitäten zu schaffen. Ein grundsätzliches Verbot von Wahleingriffen ist jedoch weder angebracht noch notwendig. Die Zahl der Hospitalisierungen von Covid-Patientinnen und -Patienten nimmt auch in der Zentralschweiz zu. Die Kantone und Spitäler haben in den letzten Monaten entsprechende Planungen ausgearbeitet, so dass diese Mehrbelastung nicht zu einer Überlastung führt.
Die Zentralschweizer Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren sind überzeugt, dass die Spitäler die notwendigen Massnahmen treffen, ohne dass die Kantone grundsätzliche Verbote von Wahleingriffen anordnen müssen.
Die Zentralschweizer Spitäler sind auch dazu angehalten, sich bei der Schaffung von Betten- und Pflegekapazitäten solidarisch zu verhalten.
Solidarität in der Zentralschweiz
Die Gesundheitsversorgung funktioniert in der Zentralschweiz auch während der CoronaPandemie über die Kantonsgrenzen hinweg. Verschiedene Spitäler behandeln auch Patientinnen und Patienten aus anderen Kantonen – sei es wegen Covid-Erkrankungen oder für andere Behandlungen und Eingriffe. Vor allem das Luzerner Kantonsspital (LUKS) ist weiterhin für die spezialisierte Versorgung der ganzen Zentralschweiz von entscheidender Bedeutung.
«Es ist für uns selbstverständlich: Wenn in den Spitälern eines Kantons Betten knapp werden, helfen die anderen Kantone unkompliziert aus», betont Martin Pfister, Präsident der Zentralschweizer Gesundheitsdirektor/innenkonferenz.
Wahleingriffe sollen möglich bleiben
Die Spitäler in der Zentralschweiz haben bereits damit begonnen, bestimmte Wahleingriffe zu verschieben, um so Kapazitäten für schwere Covid-Fälle freizuhalten und Flexibilität zu gewinnen. Ein Verbot für alle Wahleingriffe ist deshalb nicht nötig - und auch nicht sinnvoll. «Auch Wahleingriffe können nicht unbeschränkt aufgeschoben werden. Es ist es besser, diese durchzuführen, solange dies möglich ist, statt sie einfach vor sich herzuschieben, bis der Bedarf akut wird. Zumal wir nicht wissen, ob dann die erforderlichen Kapazitäten vorhanden sein werden», führt Pfister aus.

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