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Zeugenaufruf aus dem Kanton Schaffhausen - Unbewilligte Ausgrabungen an archäologischen Fundstätten

Schaffhauser Polizei

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Zeugenaufruf  aus dem Kanton Schaffhausen - Unbewilligte Ausgrabungen an archäologischen Fundstätten
Unbewilligte Ausgrabungen an archäologischen Fundstätten im Kanton Schaffhausen. (Bildquelle: Schaffhauser Polizei)

Während des Lockdowns wurde im Freudental eine unter Naturschutz stehende Höhle ausgegraben. Polizeiliche Ermittlungen ergaben, dass sich in der betreffenden Höhle wahrscheinlich keine steinzeitlichen Funde mehr befunden hatten.

Die umfassenden Ermittlungen der Schaffhauser Polizei ergaben, dass auch an anderen archäologischen Fundstätten und unter Naturschutz stehenden Höhlen im Kanton Schaffhausen unbewilligte Grabungen durchgeführt wurden.
Die Schaffhauser Polizei weist darauf hin, dass sämtliche Grabungen und die Suche nach archäologischen Gütern bewilligungspflichtig sind. Die Ausgrabungen müssen fachmännisch durchgeführt werden und sämtliche Funde sind bei den entsprechenden Fachstellen abzugeben.
Zeugenaufruf
Wer Angaben zu Personen machen kann, welche unbefugt nach archäologischen Kulturgütern suchen, wird gebeten, sich mit der Schaffhauser Polizei in Verbindung zu setzen.

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