Das Abbrennen von Feuerwerk in Menschenmengen ist sehr gefährlich und darum verboten. Deshalb machen die Stadtpolizei Zürich und der Veranstalter des Silvesterzaubers wie letztes Jahr erneut mit einer Kampagne im Vorfeld des Anlasses darauf aufmerksam.
Seit Jahren kommt es zu gefährlichen Situationen, weil unvernünftige Besucherinnen und Besucher des Silvesterzaubers Feuerwerkskörper trotz bestehendem Feuerwerksverbot mit ins Festgelände nehmen und diese inmitten der Menschenmassen abfeuern. Aufgrund dessen führten die Stadtpolizei und das OK Silvesterzauber letztes Jahr eine Kampagne durch. Diesbezüglich kam es zu vielen guten Rückmeldungen von Besuchenden und es wurde weniger Feuerwerk abgebrannt, als in den Jahren zuvor.
Trotzdem wird dieses Jahr wieder eine Kampagne durchgeführt. Seit dem 19. Dezember 2015 sind an neuralgischen Punkten der Stadt Zürich 14 Tafeln aufgestellt, die auf das Verbot hinweisen. In den Tagen vor dem Silvesterzauber und am 31. Dezember werden weitere 22 Tafeln aufgestellt.
Sicherheit nicht gefährden
Das Abbrennen von Feuerwerk birgt grosse Gefahren und die eigene Sicherheit sowie diejenige der anderen Festbesuchenden wird gefährdet. Aus diesem Grund wird die Bevölkerung aufgefordert, beim Besuch des Festgeländes des Silvesterzaubers kein privates Feuerwerk mitzunehmen und abzubrennen. Die Stadtpolizei und der Veranstalter werden Kontrollen durchführen. Personen, die Feuerwerkskörper im Festgelände anzünden oder abfeuern, müssen mit einer Busse oder je nach Art des Vorfalls mit einer Verzeigung rechnen. Mitgeführtes Feuerwerk kann durch die Polizei präventiv sichergestellt werden.
Das Abbrennen von Feuerwerk ist am 31.12.2015 ab 18.00 Uhr bis am 1.1.2016, 06.00 Uhr gemäss Verfügung des Polizeivorstehers an folgenden Örtlichkeiten verboten:
Bellerivestrasse ab Stadtgrenze, Utoquai, Falkenstrasse, Kreuzbühlstrasse, Stadelhoferplatz, Stadelhoferstrasse, Rämistrasse, Torgasse, Schifflände, Limmatquai (bis Rathausbrücke), Rathausbrücke, Schwanen-/Strehl-/Widdergasse, Münzplatz, Augustinergasse, Bahnhofstrasse (zwischen Augustinergasse und Bürkliplatz), Paradeplatz, Bürkliplatz, General-Guisan-Quai, Mythenquai (bis Stadtgrenze), ganzes Seebecken bis Stadtgrenze.
Ein Plan mit den rot straffierten Verbotszonen ist auch auf der Homepage der Stadtpolizei Zürich oder auf www.silvesterzauber.ch ersichtlich.
Trotzdem wird dieses Jahr wieder eine Kampagne durchgeführt. Seit dem 19. Dezember 2015 sind an neuralgischen Punkten der Stadt Zürich 14 Tafeln aufgestellt, die auf das Verbot hinweisen. In den Tagen vor dem Silvesterzauber und am 31. Dezember werden weitere 22 Tafeln aufgestellt.
Sicherheit nicht gefährden
Das Abbrennen von Feuerwerk birgt grosse Gefahren und die eigene Sicherheit sowie diejenige der anderen Festbesuchenden wird gefährdet. Aus diesem Grund wird die Bevölkerung aufgefordert, beim Besuch des Festgeländes des Silvesterzaubers kein privates Feuerwerk mitzunehmen und abzubrennen. Die Stadtpolizei und der Veranstalter werden Kontrollen durchführen. Personen, die Feuerwerkskörper im Festgelände anzünden oder abfeuern, müssen mit einer Busse oder je nach Art des Vorfalls mit einer Verzeigung rechnen. Mitgeführtes Feuerwerk kann durch die Polizei präventiv sichergestellt werden.
Das Abbrennen von Feuerwerk ist am 31.12.2015 ab 18.00 Uhr bis am 1.1.2016, 06.00 Uhr gemäss Verfügung des Polizeivorstehers an folgenden Örtlichkeiten verboten:
Bellerivestrasse ab Stadtgrenze, Utoquai, Falkenstrasse, Kreuzbühlstrasse, Stadelhoferplatz, Stadelhoferstrasse, Rämistrasse, Torgasse, Schifflände, Limmatquai (bis Rathausbrücke), Rathausbrücke, Schwanen-/Strehl-/Widdergasse, Münzplatz, Augustinergasse, Bahnhofstrasse (zwischen Augustinergasse und Bürkliplatz), Paradeplatz, Bürkliplatz, General-Guisan-Quai, Mythenquai (bis Stadtgrenze), ganzes Seebecken bis Stadtgrenze.
Ein Plan mit den rot straffierten Verbotszonen ist auch auf der Homepage der Stadtpolizei Zürich oder auf www.silvesterzauber.ch ersichtlich.

