Nach zwei schweren Angriffen in Zürich vom 11. September 2026 haben die Ermittler acht Tatverdächtige im Alter von 16 bis 19 Jahren festgenommen. Ihnen wird versuchte Tötung vorgeworfen. Beide Gewaltdelikte sollen auf dieselbe Tätergruppe zurückgehen.
Am Freitagabend, 11. September 2026, kam es in der Stadt Zürich im Kreis 4 zu einem Angriff mehrerer Personen auf einen 21-jährigen Schweizer. Dabei wurde das Opfer mittelschwer verletzt.
Rund eine Stunde später griffen im Kreis 12 auf dem Vorplatz des Bahnhofs Stettbach mehrere Personen einen 25-jährigen Spanier an, der dabei ebenfalls mittelschwer verletzt wurde.
Die Strafverfolgungsbehörden nahmen umgehend umfangreiche Ermittlungen zur Klärung der beiden Gewaltdelikte und zur Identifizierung der zunächst unbekannten Täterschaft auf.
Vergangenen Dienstag, 22. September 2026, verhaftete die Kantonspolizei Zürich in enger Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft I für schwere Gewaltkriminalität sowie der Jugendanwaltschaft des Kantons Zürich im Rahmen einer koordinierten Aktion acht Tatverdächtige im Alter zwischen 16 und 19 Jahren.
Die aus der Schweiz, dem Kosovo, Nigeria und Eritrea stammenden Beschuldigten stehen unter dringendem Verdacht, an den Gewaltdelikten von Mitte September 2026 beteiligt gewesen zu sein. Nach derzeitigen Erkenntnissen lassen sich die beiden Gewaltdelikte derselben Tätergruppierung zuschreiben.
Die von Überwachungskameras aufgezeichneten Angriffe zeigen ein erschreckendes Ausmass an Gewalt: Die Opfer wurden unvermittelt angegriffen und unter anderem mit Glasflaschen und Fusstritten gegen den Kopf attackiert, während sie wehrlos am Boden lagen.
Staats- und Jugendanwaltschaft werfen allen Beschuldigten versuchte Tötung vor. Für die über 18-jährigen Beschuldigten hat das Zwangsmassnahmengericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft gestern Nachmittag Untersuchungshaft angeordnet. Die minderjährigen Beschuldigten befinden sich in Gewahrsam der Jugendanwaltschaft.
Für sämtliche Beschuldigten gilt bis zu einem rechtskräftigen Verfahrensabschluss die Unschuldsvermutung.
Quelle der Polizeinachricht: Kapo ZH
