Polizeiticker Zürich

Zürich - Anklage gegen Menschenhändler erhoben

Symbolbild
Symbolbild (Bildquelle: Polizei )

Die Staatsanwaltschaft II des Kantons Zürich erhob am 20. September 2023 beim Bezirksgericht Pfäffikon Anklage gegen einen mutmasslichen Menschenhändler. Dem Beschuldigten wird die Organisation und den Betrieb eines schweizweit agierenden Prostitutionsnetzwerks vorgeworfen.

Nach umfangreichen Ermittlungen hat die Staatsanwaltschaft II des Kantons Zürich in Zusammenarbeit mit der Kantonspolizei Zürich im Januar 2022 den mutmasslichen Organisator eines in der Schweiz agierenden Prostitutionsnetzwerks identifiziert und festgenommen sowie in den Kantonen Zürich und Aargau Hausdurchsuchungen durchgeführt.

Der Beschuldigte, ursprünglich aus Südamerika stammende 32-jährige Spanier, steht im Verdacht, rund zwei Dutzend Frauen gezielt aus Südamerika angeworben zu haben, für die er in den Kantonen Zürich und Aargau Unterkünfte organisierte und sie mehrheitlich ohne entsprechende Bewilligung als Prostituierte in seinem Escort-Betrieb arbeiten liess.

Dabei soll der Beschuldigte die Frauen teilweise unter Vorspiegelung falscher Tatsachen angeworben und teilweise in der Sexarbeit ausgebeutet haben, indem er einzelnen von ihnen einen Grossteil der Einkünfte wegnahm und die Bedingungen der Sexarbeit bestimmte. Um die Frauen zu den Freiern bringen zu können, soll der Beschuldigte zudem südamerikanische Männer angeworben haben, welche er mehrheitlich ohne die entsprechende Bewilligung als Chauffeure einsetzte.

Die Staatsanwaltschaft II des Kantons Zürich hat die Strafuntersuchung abgeschlossen und am 20. September 2023 beim Bezirksbericht Pfäffikon Anklage im abgekürzten Verfahren gegen den 32-jährigen Mann wegen Menschenhandels, Förderung der Prostitution und Verbrechen gegen das Ausländer- und Integrationsgesetz erhoben. Er befindet sich derzeit in Haft. Es gilt die Unschuldsvermutung bis zu einem rechtskräftigen Verfahrensabschluss.

Da die Verfahrens- und die Kommunikationshoheit mit der Anklageerhebung an das zuständige Gericht übergeht, kann die Staatsanwaltschaft über den Inhalt dieser Medienmitteilung hinaus keine weiteren Informationen erteilen.

Quelle der Polizeimeldung: Kapo ZH