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Zürich – Einschränkungen und Sperrungen wegen Street Parade

Redaktion Polizeiticker Schweiz

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Die seitliche Ansicht eines Fahrzeugs der Stadtpolizei Zürich in leuchtend oranger Farbe mit Wappen. Es ist ein Tagfoto in einer urbanen Umgebung.
(Symbolbild) (Bildquelle: Stadtpolizei Zürich)

Aufgrund der Street Parade ist am Wochenende vom 8. und 9. August 2026 in der Zürcher Innenstadt mit erheblichen Verkehrseinschränkungen zu rechnen. Die Stadtpolizei Zürich empfiehlt dringend, auf öffentliche Verkehrsmittel auszuweichen.

Am Samstag, 8. August 2026, findet die Street Parade in Zürich statt. In der Innenstadt, insbesondere rund um das Seebecken, ist daher ab Samstagmorgen bis Sonntagmorgen, 9. August 2026, mit erheblichen Verkehrseinschränkungen zu rechnen.

Verkehrsregelung

Die Stadt Zürich hat zahlreiche Fahr- und Halteverbote angeordnet. Viele Parkflächen entlang der Umleitungsrouten werden vorübergehend aufgehoben, um einen möglichst reibungslosen Verkehrsfluss zu gewährleisten.
Die Stadtpolizei Zürich empfiehlt dringend, auf die Benützung privater Motorfahrzeuge zu verzichten und stattdessen die öffentlichen Verkehrsmittel zu benützen.
Der Verkehr wird durch die Stadtpolizei Zürich umgeleitet und koordiniert. Die Verkehrsbeschränkungen sind signalisiert. Die Verkehrsvorschriften stehen auf der Internetseite der Stadtpolizei Zürich zum Herunterladen bereit.

Vorschriften der Wasserschutzpolizei

In der Zeit von Samstag, 8. August 2026, 12.00 Uhr, bis Sonntag, 9. August 2026, 04.00 Uhr, besteht für die Schiffsanlegestelle Theatersteg ein Festmacheverbot.
Am Samstag, 8. August 2026, von 13.00 bis 22.00 Uhr, wird der Schiffsverkehr ab Bad Utoquai bis Bellevue/Limmat/Bürkliplatz und bis auf die Höhe Hafen Enge durch markierte Fahrstrassen geleitet. Schiffe mit einer Gesamtlänge von mehr als 10 Metern müssen die Fahrstrasse im Gegenuhrzeigersinn befahren.
Innerhalb der Fahrstrassen sowie der Bojenfelder ist das Stillliegen, Baden und Schwimmen untersagt. Zudem ist das Befahren der Limmat mit Stand-up-Paddleboards (SUP), nicht immatrikulierten Schlauchbooten oder vergleichbaren Geräten verboten.
Quelle der Polizeinachricht: Stapo ZH

Kategorien:

Zürich
Verkehr

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