Am Dienstagabend durchsuchte die ESBK in Zusammenarbeit mit der Stadtpolizei Zürich ein Lokal im Kreis 4 in Zürich. Die ESBK hatte anonyme Hinweise erhalten, dass im Lokal erneut mutmasslich Spielbankenspiele betrieben werden. Bereits am 11. Januar 2025 hatte die ESBK in der gleichen Lokalität eine Hausdurchsuchung durch die Stadtpolizei Zürich angeordnet.
Bei der Hausdurchsuchung vom 21. Januar 2025 konnten verschiedene Geräte, darunter PC-Stationen, Mobiltelefone, weitere Datenträger sowie diverse Unterlagen sichergestellt werden. Auch Bargeld in der Höhe von knapp 1000 Franken wurde beschlagnahmt.
Die beiden beschuldigten Personen wurden befragt. Sie werden sich wegen Verstössen gegen das Geldspielgesetz verantworten müssen.
Die ESBK bekämpft das illegale Geldspiel konsequent. Wer Spielbankenspiele ohne die dafür nötigen Konzessionen durchgeführt, organisiert oder zur Verfügung stellt, macht sich strafbar. Das Geldspielgesetz sieht Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafen für das Betreiben illegaler Spielbankenspielen vor.
Quelle der Nachricht: Eidgenössische Spielbankenkommission