Zürich ZH - Korruptionsaffäre: Anklage gegen zwei weitere Polizisten
Oberstaatsanwaltschaft Kanton Zürich
Die Staatsanwaltschaft I des Kantons Zürich hat mit Datum vom 8. und 12. Dezember 2016 im Zusammenhang mit der Korruptionsaffäre bei der Dienststelle Milieu- und Sexualdelikte der Stadtpolizei in zwei weiteren Fällen Anklage wegen sich bestechen Lassens, Amtsmissbrauchs, Amtsgeheimnisverletzung und...
Im Verfahrenskomplex gegen verschiedene Polizeifunktionäre der Dienststelle Milieu- und Sexualdelikte (MSD) wegen Korruptions- und Begünstigungsvorwürfen (polizeiticker.ch berichtete) hat die Staatsanwaltschaft zwei weitere Verfahren abgeschlossen.
Untersuchung weitergeführt
Die Staatsanwaltschaft I hat gegen einen Polizeifunktionär am 8. Dezember 2016 Anklage wegen mehrfachen sich bestechen Lassens, mehrfachen Amtsmissbrauchs, mehrfacher Amtsgeheimnisverletzung und mehrfacher Pornographie erhoben. Dies nachdem der Beschuldigte gegen den im Mai 2015 gegen ihn erlassenen Strafbefehl Einsprache erhoben hat.
Die Staatsanwaltschaft führte daraufhin die Untersuchung weiter, wobei nunmehr auch gelöschte Dateien physisch ausgewertet werden konnten. Konkret wird dem Beschuldigten vorgeworfen, 2013 mehrfach in unterschiedlichen Konstellationen vertrauliche Informationen aus dem elektronischen Polizeisystem (POLIS) an verschiedene Drittpersonen herausgegeben und dafür teilweise sexuelle Zuwendungen verlangt zu haben.
Weiter wird ihm zur Last gelegt, auf seinem Mobiltelefon Kurzfilme mit strafbarer Pornographie aufbewahrt zu haben. Beantragt wird eine bedingte Freiheitsstrafe von 11 Monaten und eine Busse von 3'000 Franken.
Mehrfache Vorteilsannahme
Gegen einen ehemaligen Stadtpolizisten hat die Staatsanwaltschaft I am 12. Dezember 2016 Anklage wegen mehrfacher Vorteilsannahme erhoben. Ihm wird vorgeworfen, sich von einer Person aus dem Prostituiertenmilieu für sich und einen Polizeifunktionär des MSD Reisen, Kleider, Schmuck, Gelder und sexuelle Dienstleistungen versprechen lassen und teilweise auch angenommen zu haben. Die Staatsanwaltschaft beantragt eine bedingte Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu 100 Franken und eine Busse von 1'000 Franken.

