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Zürich ZH - Zuhälter wegen brutalem Menschenhandel vor Gericht

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Zürich ZH - Zuhälter wegen brutalem Menschenhandel vor Gericht

15.03.2017 | 14:28

M.H.

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Zürich ZH - Zuhälter wegen brutalem Menschenhandel vor Gericht

Wegen Zwangsprostitution und Körperverletzung muss sich in Zürich ZH der Angeklagte, M.V., unter anderem verantworten. Er habe zwei Frauen in die Schweiz gelockt und in die Strassenprostitution eingeführt.

Die damals 18-jährige Ungarin N.J. reist 2009 voller Hoffnung in die Schweiz. Ihr wurde versprochen, dass sie mit Putzen oder Babysitting Geldverdienen könne, damit sie die Schulden ihres damaligen Freundes abbezahlen kann. Sie wird an den ebenfalls aus Ungarn stammenden Angeklagten, M.V., vermittelt.
Als N.J. mit dem Bus in Zürich ankommt, wird sie von dem damals 37-jährigen M.V. empfangen. Er hat jedoch weder eine Putzstelle noch einen Job als Babysitterin für sie. Er bringt die junge Frau nach Embrach und zwingt sie noch am selben Abend zu Geschlechtsverkehr mit einem Freier. Die 200 Franken, die sie dafür erhält, nimmt er ihr ab. Am nächsten Tag vergeht sich der Angeklagte selbst an N.J., bevor er sie mit dem Strassenstrich vertraut macht.
Zwei Frauen schaffen für den Angeklagten an
Doch N.J. ist nicht das einzige Opfer. M.P., die in Ungarn als Prostituierte arbeitet, wird durch ein Inserat in einer Budapester Zeitung auf den Angeklagten aufmerksam. Sie hofft, in der Schweiz mehr Geld verdienen zu können. Doch dies erweist sich als Irrtum. Der Zuhälter M.V. behandelt die beiden Frauen wie Sklavinnen. Er schreibt ihnen genau vor, an welchen Örtlichkeiten sie die Freier empfangen und welche Dienstleistungen sie zu erbringen haben. Auch den Preis für ihre Dienste bestimmt er. Und das Geld, das sie bekommen, nimmt M.V. ihnen komplett ab.
Kaum freie Tage
In der Regel müssen die beiden Ungarinnen sieben Tage die Woche durcharbeiten. Vom Abend bis in die frühen Morgenstunden. Der Angeklagte kontrolliert die jungen Frauen ständig und verbietet ihnen sogar, während der Arbeitszeit zu essen. Sogar wenn sie krank sind oder ihre Menstruation haben zwingt er sie, auf den Strich zu gehen. Damit N.J. und M.P. nicht auf die Idee kommen, sich der Polizei anzuvertrauen, droht er ihnen Prügel an, sollten sie jemandem sagen, dass sie nicht freiwillig anschaffen.
Die jungen Frauen müssen sämtliche Einnahmen abgeben
Zu Anfang verspricht M.P. der 18-Jährigen noch 40 Prozent der Einnahmen, aber schon nach nur zwei Wochen behält er ihren kompletten Verdienst ein. Dem zweiten Opfer erzählte P., er würde das verdiente Geld auf die Seite legen, da er mit ihr ein Restaurant eröffnen wolle. In den eineinhalb Jahren ihres Martyriums erwirtschafteten die beiden Geschädigten jeweils zirka 450‘000 Franken für den Angeklagten. Sie selbst gehen leer aus.
Gewalt gegen Schwangere, die daraufhin das Kind verliert
Dass der Beschuldigte nicht vor Gewaltanwendung zurückschreckt, beweist er mehrmals. Doch der Höhepunkt seiner Brutalität bekommt die junge N.J. im Februar 2011 zu spüren. Als sie wegen Blutungen in ein Spital fährt wird ihr attestiert, dass sie in der sechsten Woche schwanger ist. Das Kind ist von M.P, ihrem Zuhälter. Dieser ist alles andere als erfreut über diese Neuigkeiten, und als es aufgrund dessen zu einem Streit kommt, schlägt der Angeklagte die Schwangere, stösst sie zu Boden und tritt ihr mit seinen 95 kg Körpergewicht in den Bauch. Eine Stunde später erleidet N.J eine Fehlgeburt.
Der Angeklagte, M.P., muss sich wegen einer Reihe von mutmasslichen Delikten verantworten. Die Staatsanwaltschaft beschuldigt ihn des strafbaren Schwangerschaftsabbruchs, der mehrfachen Förderung von Prostitution, des Menschenhandels, der versuchten schweren Körperverletzung, der Nötigung und der Freiheitsberaubung. Die Anklage fordert 6 Jahre Freiheitsstrafe. Bis zur Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.
Artikelfoto: Alexas_Fotos (CC0 Public Domain) - (Symbolbild)

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