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Zürich – Zoll stellt PET-Flaschen mit Betäubungsmittel sicher

Redaktion Polizeiticker Schweiz

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Am 19. Januar 2026 stellte das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit in Zürich ZH eine Sendung mit 18 PET-Flaschen sicher. Die als Sirup deklarierte Flüssigkeit enthielt unter anderem Codein, das in dieser Menge unter das Betäubungsmittelgesetz fällt. Der Fall ging an die Kantonspolizei St. Gallen.

Mitarbeitende des BAZG kontrollierten am 19. Januar 2026 im Kurierverkehr in der Region Zürich eine Sendung aus Südafrika. Diese war an eine Privatperson im Kanton St. Gallen adressiert und enthielt 18 PET-Flaschen à zwei Liter mit einer violetten, sirupartigen Flüssigkeit.
Die Flaschen wiesen unterschiedliche Füllmengen auf. Zudem waren die PET-Verschlüsse unter der Kunststoffversiegelung bereits geöffnet.
Aufgrund des Verdachts auf Betäubungsmittel liessen die BAZG-Mitarbeitenden die Substanz durch das Forensische Institut Zürich analysieren. Die Flüssigkeit wurde dabei positiv auf Codein, Paracetamol und Promethazin getestet.
Da Codein in dieser Aufmachung und Menge unter das Betäubungsmittelgesetz fällt, wurde der Fall zur weiteren Bearbeitung an die Kantonspolizei St. Gallen übergeben.
Aus Rücksicht auf laufende Ermittlungen wurde mit der Kommunikation zugewartet.
Quelle der Nachricht: BAZG

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