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Zug: Anzeigen wegen Zollwiderhandlungen

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Die Zuger Polizei hat mehrere ausländische Automobilisten angezeigt, die trotz Aufenthaltsbewilligungen ihre Fahrzeuge nie in der Schweiz angemeldet hatten. Am Dienstag und Donnerstag kontrollierte die Zuger Polizei in Zusammenarbeit mit dem Grenzwachtkorps an zwei Abenden in Zug Autos mit...

Die Zuger Polizei hat mehrere ausländische Automobilisten angezeigt, die trotz Aufenthaltsbewilligungen ihre Fahrzeuge nie in der Schweiz angemeldet hatten.

Am Dienstag und Donnerstag kontrollierte die Zuger Polizei in Zusammenarbeit mit dem Grenzwachtkorps an zwei Abenden in Zug Autos mit ausländischen Kontrollschildern. Total wurden 30 Fahrzeuge überprüft.

Fünf Personen, je zwei aus Deutschland und Spanien sowie eine aus Polen, wurden wegen Zollwiderhandlungen zur Anzeige gebracht. Die Fahrzeuglenker verfügen über Schweizer Aufenthaltsbewilligungen, hatten jedoch ihre Autos bei der Einreise in die Eidgenossenschaft nicht angemeldet. Obwohl sie seit mindestens einem Jahr in der Schweiz leben, hatten sie darauf verzichtet, Schweizer Kontrollschilder an ihren Fahrzeugen anzubringen.

Ein Deutscher war im Schengener Informationssystem zur Aufenthaltsnachforschung ausgeschrieben und zwei weitere Ausländer hatten Verkehrsbussen nicht bezahlt.

Weiter mussten die Einsatzkräfte elf Anzeigen und Ordnungsbussen wegen verschiedener Verstösse gegen das Strassenverkehrsgesetz ausstellen (u. a. Ladungssicherheit, nicht getragene Sicherheitsgurten).

Ein Jahr Zeit für Umtausch

Ausländische Fahrzeuglenker und -halter mit Aufenthaltstitel in der Schweiz sind gemäss Zollgesetz verpflichtet, bei der Einreise ihre Motorfahrzeuge bei der Zollverwaltung anzumelden. Innert Jahresfrist müssen diese mit Schweizer Kontrollschildern versehen sein. Auch ein Schweizer Führerausweis muss spätestens ein Jahr nach der Einreise beantragt sein.

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