Nach einem Zusammenstoss zwischen einem Automobilisten und einem Mofalenker sucht die Polizei den Unfallverursacher, der in einem silbernen Kombi unterwegs war.
Am Dienstag, ca. 13 Uhr, ist es auf der Industriestrasse in Zug zu einem Verkehrsunfall gekommen. Ein Automobilist übersah beim Abbiegen in die Bleichistrasse einen ebenfalls Richtung Metalli fahrenden Mofalenker. Dieser zog sich bei der Kollision leichte Verletzungen zu.
Der Autofahrer sprach mit dem leicht Verletzten, hinterliess die Unfallstelle jedoch ohne die Polizei zu verständigen. Diese wurde erst zu einem späteren Zeitpunkt über den Unfall informiert. Sie sucht deshalb den fehlbaren Automobilisten.
Zeugenaufruf
Der gesuchte Mann ist ca. 40 Jahre alt, sprach Deutsch mit Akzent und trug zum Unfallzeitpunkt ein oranges T-Shirt. Er fuhr einen silberfarbenen Kombi. Die Polizei bittet den Unfallverursacher oder Zeugen, die den Unfall beobachtet und nähere Angaben zum Lenker oder Unfallhergang machen können, sich umgehend zu melden (T 041 728 41 41).
Verhalten bei Verkehrsunfällen
Sind Personen verletzt, ist gemäss Art. 51 SVG die Polizei sofort zu benachrichtigen. Ist nur Sachschaden entstanden, so hat der Schädiger sofort den Geschädigten zu benachrichtigen und Namen und Adresse anzugeben. Wenn dies nicht möglich ist, hat er unverzüglich die Polizei zu verständigen.
Der Autofahrer sprach mit dem leicht Verletzten, hinterliess die Unfallstelle jedoch ohne die Polizei zu verständigen. Diese wurde erst zu einem späteren Zeitpunkt über den Unfall informiert. Sie sucht deshalb den fehlbaren Automobilisten.
Zeugenaufruf
Der gesuchte Mann ist ca. 40 Jahre alt, sprach Deutsch mit Akzent und trug zum Unfallzeitpunkt ein oranges T-Shirt. Er fuhr einen silberfarbenen Kombi. Die Polizei bittet den Unfallverursacher oder Zeugen, die den Unfall beobachtet und nähere Angaben zum Lenker oder Unfallhergang machen können, sich umgehend zu melden (T 041 728 41 41).
Verhalten bei Verkehrsunfällen
Sind Personen verletzt, ist gemäss Art. 51 SVG die Polizei sofort zu benachrichtigen. Ist nur Sachschaden entstanden, so hat der Schädiger sofort den Geschädigten zu benachrichtigen und Namen und Adresse anzugeben. Wenn dies nicht möglich ist, hat er unverzüglich die Polizei zu verständigen.

