Der Unfall ereignete sich am Donnerstagabend (8. Februar 2018), kurz nach 21.15 Uhr, in der Stadt Zug. Beim Einbiegen von der Post- in die Gotthardstrasse prallte ein 50-jähriger Autolenker in einen Kandelaber. Er wurde durch den Rettungsdienst Zug zur Kontrolle ins Spital eingeliefert. Am Fahrzeug entstand Sachschaden von rund 15'000 Franken.
Zum Zeitpunkt des Unfalls stand der Unfallverursacher unter Alkoholeinfluss. Die durchgeführte Atemalkoholprobe ergab einen Wert von 0.69 mg/l. Der Führerausweis wurde dem 50-jährigen Mann zuhanden der Administrativbehörde (Strassenverkehrsamt) abgenommen. Er muss sich vor der Staatsanwaltschaft des Kantons Zug verantworten.
Die Zuger Polizei appelliert an die Eigenverantwortung und ruft in Erinnerung:
- "Wer fährt - trinkt nicht" - auch während der Fasnacht.
- Fahren Sie nicht mit dem Auto zu Anlässen, an denen Sie möglicherweise Alkohol trinken.
- Benutzen Sie öffentliche Verkehrsmittel oder ein Taxi für den Hin- und Rückweg.
- Organisieren Sie Fahrgemeinschaften und sorgen Sie dafür, dass der Fahrer nicht trinkt.
- Fahren Sie nicht mit fahrunfähigen Personen mit und halten Sie diese vom Fahren ab.
- Sollten Sie Alkohol getrunken haben: Lassen Sie Ihr Fahrzeug unbedingt stehen.
- Alkohol wird im Körper nur langsam abgebaut. Fahren Sie niemals mit einem "Kater".
- Führen Sie nie ein Fahrzeug unter Drogen- oder Medikamenteneinfluss.
Artikelfoto: Zuger Polizei