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Zug ZG - Mann beweist Zivilcourage

Zuger Strafverfolgungsbehörden

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Eine Frau ist nach dem Einkaufen von einem Mann bestohlen und bedroht worden. Ein Passant eilte der Frau zu Hilfe und hielt den Täter bis zum Eintreffen der Polizei zurück.

Am Montagabend, kurz nach 18.00 Uhr, meldete eine 34-jährige Frau der Einsatzleitzentrale der Zuger Polizei, dass ein Mann ihr soeben Lebensmittel aus der Einkaufstasche gestohlen habe. Als sie ihn aufforderte, die Ware zurückzugeben, bedrohte der 50-jährige die Frau verbal.
Ein 30-jähriger Passant, der die Szene beobachtet, eilte der Frau umgehend zu Hilfe. Obwohl er vom Mann angegriffen wurde, gelang es ihm, den Täter bis zum Eintreffen der Einsatzkräfte festzuhalten. Dabei wurde er von weiteren Passanten unterstützt. Der 50-Jährige wurde verhaftet und muss sich vor der Staatsanwaltschaft des Kantons Zug verantworten.
Überlegtes Handeln - kein heldenhaftes Auftreten
Dank seinem beherzten Eingreifen, ist es dem Passanten gelungen, Schlimmeres zu verhindern. Zivilcourage wird von der Polizei sehr geschätzt. Gefordert ist aber kein Heldentum. Wer Zivilcourage an den Tag legt, soll sich nicht selber in Gefahr bringen. Oftmals genügen oft schon Kleinigkeiten, um eine Wirkung zu erzielen.
Zivilcourage bedeutet, hin- statt wegzuschauen, das Handy zu benutzen und Hilfe zu holen oder weitere Passanten um Unterstützung zu bitten. Letztendlich geht es darum, sofort die Polizei zu alarmieren, sich Personenbeschreibungen oder Fluchtwege von möglichen Tätern zu merken und wenn notwendig, Erste Hilfe zu leisten.
Artikelfoto: polizeiticker.ch - (Symbolbild)

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