Header Logo

Polizei

ticker

Aargau
Appenzell-Innerrhoden
Appenzell-Ausserrhoden
Basel-Landschaft
Basel-Stadt
Bern
Fribourg
Genf
Glarus
Graubünden
Jura
Luzern
Neuenburg
Nidwalden
Obwalden
Schaffhausen
Schwyz
Solothurn
St.Gallen
Thurgau
Tessin
Uri
Waadt
Wallis
Zug
Zürich
Fürstentum Liechtenstein
Automundo Automundo.Ch
Canton Icon

Zug/Cham ZG - Velokontrollen auf dem Chamer Fussweg

Zuger Polizei

Nächster ❯

Zug/Cham ZG - Velokontrollen auf dem Chamer Fussweg

Die Polizei hat das Fahrverbot für schnelle E-Bikes auf dem Chamer Fussweg kontrolliert. Sie stellt den Zweiradlenkern ein gutes Zeugnis aus.

Wie angekündigt, hat die Polizei auf dem Chamer Fussweg zwischen Zug und Cham mehrere Kontrollen durchgeführt. Diese zeigen, dass sich die E-Bikefahrer/innen mit gelben Nummernschildern an die Vorschrift halten und den Chamer Fussweg nur mit ausgeschalteter Tretunterstützung befahren.
Während den Kontrollen hat die Polizei rund 330 Velofahrer/innen kontrolliert und dabei sehr viele Gespräche geführt. Vielen war es nicht klar, dass man mit einem schnellen E-Bike den Chamer Fussweg zwar befahren darf, jedoch nur wenn die Tretunterstützung ausgeschaltet ist.
Hinweis auf Fahrverbot
Auf dem Chamer Fussweg zwischen Zug und Cham gilt ein Fahrverbot für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder. Dieses Verbot gilt somit auch für schnelle E-Bikes mit einem gelben Nummernschild, sofern die Tretunterstützung eingeschaltet ist.
Erlaubt sind auf dem Chamer Fussweg unmotorisierte Fahrräder und E-Bikes mit einer Tretunterstützung bis 25 km/h, sowie schnelle E-Bikes mit ausgeschalteter Tretunterstützung.
Artikelfoto: Zuger Polizei

Kategorien:

Zug
Verkehr

Nächster ❯

Falsch Parker Ad Banner