Am Dienstag führte die Zuger Polizei an der Hinterbergstrasse in Steinhausen eine Schwerverkehrskontrolle durch. Gegen 13.00 Uhr überprüften die Spezialisten ein Sattelmotorfahrzeug. Dieses führte auf der Ladenfläche des Sattelsachentransportanhängers sieben Fässer à 200 Liter, befüllt mit...
Am Dienstag führte die Zuger Polizei an der Hinterbergstrasse in Steinhausen eine Schwerverkehrskontrolle durch. Gegen 13.00 Uhr überprüften die Spezialisten ein Sattelmotorfahrzeug. Dieses führte auf der Ladenfläche des Sattelsachentransportanhängers sieben Fässer à 200 Liter, befüllt mit entzündbaren Stoffen der Klasse 3, mit. Diese waren ungenügend gesichert. Die Beförderungseinheit war auch nicht mit den orangefarbenen Tafeln gekennzeichnet. Zudem fehlten die erforderliche Feuerlöschausrüstung sowie eine entsprechende erhöhte Haftpflichtversicherung.
Der Fahrzeugführer des Sattelmotorfahrzeugs durfte nicht mehr weiterfahren. Die Transportunternehmung musste das Gefahrgut auf ein zulässiges Fahrzeug umladen.
Der Chauffeur als auch die Verantwortlichen der Transportfirma werden angezeigt und müssen sich vor der Staatsanwaltschaft des Kantons Zug verantworten.
Der Fahrzeugführer des Sattelmotorfahrzeugs durfte nicht mehr weiterfahren. Die Transportunternehmung musste das Gefahrgut auf ein zulässiges Fahrzeug umladen.
Der Chauffeur als auch die Verantwortlichen der Transportfirma werden angezeigt und müssen sich vor der Staatsanwaltschaft des Kantons Zug verantworten.

