Die Staatsanwaltschaft Konstanz hat beim Kanton Zürich um Rechtshilfe im Verfahren gegen die deutsche AfD-Politikerin Alice Weidel und weitere Personen ersucht.
Der Kanton Zürich hat die Ersuchen geprüft und genehmigt, da der in den Ersuchen geschilderte Sachverhalt auch Tatbestände nach Schweizer Recht erfüllt. Die Zürcher Staatsanwaltschaft
wird nun Zeugen einvernehmen sowie Schriftstücke sicherstellen und
anschliessend prüfen, ob die Beweismittel an die Staatsanwaltschaft
Konstanz herausgegeben werden können.
Die Staatsanwaltschaft Konstanz führt seit November 2018 ein Verfahren gegen die Deutsche AfD-Politikerin Alice Weidel und gegen weitere Mitglieder des AfD-Kreisverbandes
Bodenseekreis wegen Verstosses gegen das Parteiengesetz und weiterer Delikte. Im Zuge
dieses Ermittlungsverfahrens hat die Staatsanwaltschaft Konstanz am 27. Dezember 2018
und am 1. Februar 2019 Rechtshilfeersuchen an die Zürcher Staatsanwaltschaft übermittelt. Die Ersuchen beinhalten die Herausgabe von Schriftstücken sowie die Einvernahme
von Zeugen im Zusammenhang mit Spenden im Namen einer Zürcher Firma für den Wahlkampf von Alice Weidel.
Die Staatsanwaltschaft III des Kantons Zürich hat die Rechtshilfeersuchen der Staatsanwaltschaft Konstanz einer vertieften rechtlichen Beurteilung unterzogen und ist zum
Schluss gekommen, dass der in den Rechtshilfeersuchen geschilderte Sachverhalt die
Tatbestände der Urkundenfälschung und Begünstigung nach Schweizer Recht erfüllt. Damit hat die Staatsanwaltschaft III des Kantons Zürich die doppelte Strafbarkeit und die
Rechtshilfefähigkeit der Ersuchen bejaht.
Die Zürcher Staatsanwaltschaft wird nun im Auftrag der Staatsanwaltschaft Konstanz Zeugen einvernehmen sowie schriftliche Unterlagen sicherstellen. Anschliessend wird das
Rechtshilfeverfahren mit dem Entscheid darüber abgeschlossen, ob die Ergebnisse der
Vollzugshandlungen an die Staatsanwaltschaft Konstanz herausgegeben werden dürfen.
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Diese muss dann ihrerseits entscheiden, ob und inwiefern die Ergebnisse für das Verfahren gegen die Deutsche AfD-Politikerin Alice Weidel und gegen weitere Mitglieder des AfDKreisverbandes Bodenseekreis von Relevanz sind. Auch nach der Gewährung von
Rechtshilfe verbleibt die Verfahrens- wie auch die Kommunikationshoheit weiterhin bei der
Staatsanwaltschaft Konstanz. Über den Inhalt diese Medienmitteilung hinaus kann die Zürcher Staatsanwaltschaft deshalb keine weiteren Fragen beantworten.


