Regierungsrat Christian Rathgeb und Oberzolldirektor Rudolf Dietrich setzten heute in Haldenstein ihre Unterschrift unter eine Vereinbarung, mit welcher die bestehende Zusammenarbeit zwischen der Kantonspolizei Graubünden und dem Grenzwachtkorps (GKW) bzw. der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV)...
Die Zusammenarbeit zwischen der Kantonspolizei und dem GWK bzw. der EZV hat sich in den vergangenen Jahren als sehr wertvoll erwiesen. Es werden Synergien genutzt, welche sich aus den Schnittflächen zwischen den bundesrechtlichen Zollaufgaben und den kantonalen Polizeikompetenzen ergeben. Dies trifft insbesondere auf den Grenzraum der Südtäler des Kantons zu, wo die Kantonspolizei und das GWK regelmässig gemeinsame Patrouillen einsetzen. Der neu abgeschlossene Vertrag ersetzt eine Vereinbarung aus dem Jahr 2008. Er beinhaltet Anpassungen an verschiedene Gesetzesänderungen und die bei der Zusammenarbeit gewonnenen Erkenntnisse.
Die Zusammenarbeit soll ausgebaut und effizienter werden. Im neuen Vertrag werden gemeinsame Tätigkeiten, insbesondere die gemeinsamen Patrouillen sowie die Durchführung von gemeinsamen Aktionen im Grenzraum detailliert geregelt. Zudem erhält das Grenzwachtkorps weitergehende Kompetenzen, beispielsweise kann das GWK neu selbständig an die Staatsanwaltschaft rapportieren oder gewisse Übertretungen des Betäubungsmittelgesetzes selbständig ahnden. Zudem erhält das GWK mehr Kompetenzen bei Verstössen gegen das Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer.
Die mobilen Einsatzgruppen (MOBE-Teams) der Eidgenössischen Zollverwaltung erhalten neu die Kompetenz, Verstösse gegen die strassenverkehrsrechtliche Arbeits- und Ruhezeitverordnung zu verzeigen. Schliesslich wird auch das Vorgehen von Kantonspolizei und GWK in schwerwiegenden und zeitlich dringlichen Fällen der Gefahrenabwehr neu koordiniert. Gleichzeitig wird die Zusammenarbeit flexibler ausgestaltet, künftig kann die Kantonspolizei mit Zustimmung des vorgesetzten Departements weitere Aufgaben zur selbständigen Erledigung übertragen.
Die Zusammenarbeit soll ausgebaut und effizienter werden. Im neuen Vertrag werden gemeinsame Tätigkeiten, insbesondere die gemeinsamen Patrouillen sowie die Durchführung von gemeinsamen Aktionen im Grenzraum detailliert geregelt. Zudem erhält das Grenzwachtkorps weitergehende Kompetenzen, beispielsweise kann das GWK neu selbständig an die Staatsanwaltschaft rapportieren oder gewisse Übertretungen des Betäubungsmittelgesetzes selbständig ahnden. Zudem erhält das GWK mehr Kompetenzen bei Verstössen gegen das Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer.
Die mobilen Einsatzgruppen (MOBE-Teams) der Eidgenössischen Zollverwaltung erhalten neu die Kompetenz, Verstösse gegen die strassenverkehrsrechtliche Arbeits- und Ruhezeitverordnung zu verzeigen. Schliesslich wird auch das Vorgehen von Kantonspolizei und GWK in schwerwiegenden und zeitlich dringlichen Fällen der Gefahrenabwehr neu koordiniert. Gleichzeitig wird die Zusammenarbeit flexibler ausgestaltet, künftig kann die Kantonspolizei mit Zustimmung des vorgesetzten Departements weitere Aufgaben zur selbständigen Erledigung übertragen.

