Der erste Fall ereignete sich am 29.06.2025 kurz vor 23 Uhr auf der Autobahn A2 im Gebiet von Balerna. Ein Personenwagen war in Fahrtrichtung Süden mit 225 km/h unterwegs, obwohl die Höchstgeschwindigkeit an dieser Stelle 100 km/h beträgt.
Die von der Kantonspolizei eingeleiteten Ermittlungen führten zur Identifizierung der Lenkerin, die nach dem Vorfall die Schweiz verlassen hatte. Es handelt sich um eine 22-jährige Frau aus der Provinz Mailand, die inzwischen ermittelt und einvernommen wurde.
Der zweite Vorfall fand am 29.08.2025 um 21 Uhr auf der Via Cantonale in Cresciano statt. Eine 47-jährige Frau aus der Provinz Vercelli fuhr dort mit 104 km/h, wo die erlaubte Höchstgeschwindigkeit 50 km/h beträgt. Die Frau versuchte mehrfach, sich der Anhaltung zu entziehen, konnte jedoch dank des eingerichteten Polizeidispositivs auf dem Gebiet von Biasca gestoppt werden.
Gegen beide Fahrerinnen wurde beim Staatsanwaltsamt Strafanzeige wegen Strassenverkehrsdelikten und schwerer Verstösse gegen das Bundesgesetz über den Strassenverkehr erstattet. Zudem wurde ihnen das Fahren in der Schweiz untersagt.
Die Polizei erinnert daran, dass überhöhte Geschwindigkeit eine der Hauptursachen für Verkehrsunfälle ist – mit teilweise schweren oder gar tödlichen Folgen. Deshalb wird die Bevölkerung erneut eindringlich aufgerufen, die Tempolimiten einzuhalten – zum Schutz der eigenen Sicherheit und jener aller anderen Verkehrsteilnehmenden.
Quelle der Polizeinachricht: Kapo TI