Anlässlich der Kontrolle eines leichten Sattelschleppers wurde auch das Ladegut, landwirtschaftliche Anhänger, kontrolliert. Auf den Herstellerplaketten war das Produktionsjahr 2020 auf 2019 abgeändert worden. Der Grund für diese Jahres-Änderung dürfte darin liegen, dass ab dem Herstellungsjahr 2020 importierte oder eingelöste landwirtschaftliche Anhänger mit einem sogenannten Zweileiter-Bremssystem ausgerüstet sein müssen. Das bedeutet, dass das Bremssystem sowohl hydraulisch als auch pneumatisch funktionieren kann. Diese der Sicherheit dienende Massnahme hat natürlich höhere Kosten für entsprechende Anhänger zur Folge. Mit dem Produktionsjahr 2019 muss diese Vorschrift noch nicht angewendet werden.
Im vorliegenden Fall wird die ausführende Landmaschinenfirma zur Anzeige gebracht. Ihr wird Urkundenfälschung vorgeworfen. Stellt die Kantonspolizei St.Gallen bei anderen Kontrollen ebenfalls solche Manipulationen fest, dann wird nebst der ausführenden Firma auch der/die Fahrzeughalter/-in und der/die Fahrer/-in zur Anzeige gebracht.