Im Verlauf der Schwerpunktaktion bei der Gemeinschaftszollanlage Basel/St. Louis auf der Autobahn A3 stellte die Verkehrspolizei fest, dass der Chauffeur die täglichen, wöchentlichen und zweiwöchentlichen Lenkzeiten deutlich und wiederholt überschritten und die täglichen und wöchentlichen Ruhezeiten unterschritten hatte. Zudem führte er eine abgelaufene Fahrerkarte mit, die überdies zum Zeitpunkt der Kontrolle nicht im Fahrtenschreiber eingelegt war. Der Lenker darf seine Fahrt erst wieder fortsetzen, wenn er eine gültige Fahrerkarte vorweisen kann.
Das Ressort Kontrollen der Verkehrspolizei führt regelmässig Schwerverkehrskontrollen durch. Die Kontrolle vom Dienstag wurde mit Unterstützung der Kantonspolizei Basel-Landschaft und der Kantonspolizei Aargau im Rahmen der Zusammenarbeit im Polizeikonkordat Nordwestschweiz durchgeführt.