Am Mittwoch, 21. September 2022, kurz nach 19.30 Uhr, fuhr eine Autolenkerin auf der Autobahn A5 in Richtung Solothurn. Im Lüsslingen-Tunnel bei Nennigkofen, in dem der Verkehr wegen Unterhaltsarbeiten einspurig in beide Richtungen geführt wurde, kam ihr trotz Überholverbot ein Auto auf ihrer Fahrspur entgegen. Um eine Frontalkollision zu verhindern, bremste sie ihr Fahrzeug ab. In der Folge kollidierte ein nachfolgendes Auto ins Heck ihres Autos. Bei der Auffahrkollision blieben beide Lenkerinnen unverletzt. Ein Fahrzeug wurde abgeschleppt.
Fahrweise eines grauen Personenwagens aufgefallen?
Der Autolenker, der trotz Signalisation das Überholmanöver im Tunnel durchführte, setzte seine Fahrt in Richtung Biel fort. Sein Fahrzeug dürfte keinen Sachschaden erlitten haben. Die Polizei hat entsprechende Ermittlungen aufgenommen.
Zeugenaufrufe
Personen, die Angaben zum Vorfall machen können oder denen ein grauer Personenwagen mit einem markanten dritten Rücklicht durch seine Fahrweise aufgefallen ist, sind gebeten, sich mit der Kantonspolizei Solothurn in Verbindung zu setzen, Telefon 062 311 76 76.
Quelle: Kapo SO