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Aargau – Busse für zwei Ärzte wegen falscher Abrechnung

15.04.2026 | 08:02

Redaktion Polizeiticker Schweiz

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Aargau – Busse für zwei Ärzte wegen falscher Abrechnung

Symbolbild (Bildquelle: Adobe Stock)

Im Aargau sind zwei Ärzte gebüsst worden. Sie haben gegen Auflagen verstossen und Leistungen falsch abgerechnet.

Mit Verfügung vom 30. Januar 2026 hat die Abteilung Gesundheit zwei Ärzte einer Aargauer Augenarztpraxis zu Bussen in der Höhe von 5'000 Franken respektive 3'000 Franken verurteilt.
Die Ärzte haben ihre Berufspflichten verletzt und ihre Leistungen über einen anderen Standort abgerechnet. Die disziplinarischen Massnahmen sind rechtskräftig.
Der ärztliche Leiter einer Praxis ist seiner Aufsichtspflicht während mehrerer Monate nicht nachgekommen und hat die Stellvertretung während dieser Zeit nicht sichergestellt.
Zudem hat er – obwohl dazu berechtigt – seine Leistungen nicht über seine eigene Zulassung abgerechnet, sondern über einen Arzt an einem anderen Standort. Die Busse für den ärztlichen Leiter beträgt 5'000 Franken.
Die Verletzung der Aufsichtspflicht führte dazu, dass ein angestellter Arzt mit ausländischem Arztdiplom während mehrerer Monate fachlich unbegleitet tätig war.
Ärzte mit ausländischem Diplom müssen mindestens drei Jahre im beantragten Fachgebiet an einer anerkannten schweizerischen Weiterbildungsstätte gearbeitet haben, bevor sie eigenständig über die obligatorische Krankenpflegeversicherung abrechnen dürfen.
Auch dieser Arzt rechnete seine Leistungen über die Zulassung eines Arztes an einem anderen Standort ab. Dafür wurde er mit 3'000 Franken gebüsst.
Quelle der Polizeinachricht: Departement Gesundheit und Soziales Aargau

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