Der Kanton Aargau erhöht die Waldbrandgefahr auf die höchste Stufe 5. Ab Dienstagmittag gilt im ganzen Kantonsgebiet ein absolutes Feuerverbot im Freien – inklusive Feuerwerksverbot.
Höchste Waldbrandgefahr im Kanton Aargau
Der Kanton Aargau verschärft die Massnahmen wegen der anhaltenden Trockenheit. Nach einer erneuten Lagebeurteilung wurde die Waldbrandgefahr auf die höchste Gefahrenstufe 5 «sehr grosse Waldbrandgefahr» erhöht.
Ab Dienstag, 28. Juli 2026, 12.00 Uhr, gilt im gesamten Kantonsgebiet ein absolutes Feuerverbot im Freien.
Dieses umfasst auch ein vollständiges Feuerwerksverbot. Damit sind unter anderem auch Höhenfeuer sowie 1.-August-Feuer untersagt.
Trockenheit erhöht Brandgefahr
Die ausbleibenden Niederschläge und die anhaltende Trockenheit haben Böden, Felder und Wälder stark ausgetrocknet. Da in den kommenden Tagen zudem mit weiter steigenden Temperaturen gerechnet wird, steigt das Risiko für Wald- und Flurbrände zusätzlich.
Das Feuerverbot bleibt bis auf Widerruf bestehen und wird erst nach ausreichenden Niederschlägen wieder aufgehoben.
Diese Regeln gelten ab Dienstag
Die Bevölkerung wird aufgefordert, folgende Vorschriften strikt einzuhalten:
- Kein Feuern im Freien – auch nicht im eigenen Garten.
- Kein Abbrennen von Feuerwerk, einschliesslich Kleinfeuerwerk wie Zuckerstöcken.
- Keine brennenden Raucherwaren oder Zündhölzer wegwerfen.
Gas- und Elektrogrills bleiben erlaubt
Das Grillieren mit Gas- oder Elektrogrills ist weiterhin gestattet. Dabei ist jedoch auf mögliche Brandgefahren in der Umgebung zu achten.
Quelle der Polizeinachricht: Kanton Aargau

