Gunzwil LU – Rund 400 Quadratmeter Waldfläche in Brand
Heute Morgen, 13. August 2026, kam es im Bogetewald in Gunzwil zu einem Waldbrand. Rund 400 Quadratmeter Waldfläche sowie ein altes WC-Häuschen wurden vom Feuer erfasst.
Heute Morgen, 13. August 2026, kam es im Bogetewald in Gunzwil zu einem Waldbrand. Rund 400 Quadratmeter Waldfläche sowie ein altes WC-Häuschen wurden vom Feuer erfasst.
Am Mittwoch, 12. August 2026, kam es in Gossau zu einem Waldbrand. Rund zehn Quadratmeter des stark ausgetrockneten Waldes wurden beschädigt. Die Feuerwehr konnte das Feuer rasch löschen und eine weitere Ausbreitung verhindern.
Am Samstag, 8. August 2026, kam es im Eggwald bei Ermenswil zu einem Waldbrand. Rund 50 Quadratmeter waren betroffen. Die Feuerwehr löschte den Brand und musste den extrem trockenen Boden intensiv bewässern. Die Brandursache ist unklar.
Anhaltende Trockenheit und starke Windböen erhöhen das Risiko von Astbrüchen und umstürzenden Bäumen. Aktuelle Unfälle in Minusio und Laax zeigen, wie gefährlich die Situation ist. Behörden rufen dazu auf, große Bäume bei Sturm und Gewitter konsequent zu meiden.
Der Kanton Luzern verschärft wegen der anhaltenden Trockenheit die Massnahmen. Neu gilt auf dem gesamten Kantonsgebiet ein absolutes Feuerverbot im Freien. Zudem wird die Bevölkerung zum sparsamen Umgang mit Trinkwasser und zu besonderer Vorsicht im Wald aufgerufen.
Der Nationalfeiertag ist im Kanton Zug am Freitag, 1. August 2026, weitgehend ruhig verlaufen. Die Bevölkerung hielt sich grösstenteils an das geltende Feuer- und Feuerwerksverbot, sodass aus Sicht der Zuger Polizei keine nennenswerten Zwischenfälle zu verzeichnen waren.
Im Kanton Glarus gilt weiterhin ein absolutes Feuerverbot im Freien. Wegen der anhaltend sehr grossen Waldbrandgefahr sind auch Feuerwerk, Höhenfeuer und Himmelslaternen am 1. August verboten.
Die Trockenheit im Kanton St.Gallen hat sich weiter verschärft. Der Kanton ruft die Bevölkerung auf, das Feuer- und Feuerwerksverbot am 1. August strikt einzuhalten und sparsam mit Wasser umzugehen.
Vor dem Nationalfeiertag halten die Behörden im Kanton Neuenburg an den bestehenden Schutzmassnahmen fest. Wegen der anhaltenden Trockenheit bleiben Feuer und Feuerwerk im gesamten Kantonsgebiet weiterhin verboten.
In der Stadt Zürich gilt das Feuer- und Feuerwerksverbot weiterhin. Auch am 1. August und bis auf Weiteres sind offenes Feuer, Höhenfeuer und Feuerwerk im gesamten Stadtgebiet verboten.
Im Kanton Solothurn gilt ab sofort ein absolutes Feuerverbot sowie ein grundsätzliches Feuerwerksverbot. Grund dafür ist die akute Trockenheit und die Waldbrandgefahr der Stufe 5.
Im Kanton Appenzell Ausserrhoden gilt seit heute, 29. Juli 2026 ein absolutes Feuerverbot. Wegen der anhaltend hohen Waldbrandgefahr sind Feuer im Freien sowie Feuerwerk bis auf Widerruf untersagt.
Wegen der anhaltenden Trockenheit und der hohen Brandgefahr bleibt das Feuerverbot in Pfäffikon auch am Nationalfeiertag, 1. August 2026, bestehen. Damit sind unter anderem offenes Feuer und Feuerwerk weiterhin verboten. Das traditionelle Höhenfeuer auf dem Kastell wurde abgesagt.
Das absolute Feuerverbot in Graubünden bleibt vor dem 1. August bestehen und wird nun auf weitere Regionen ausgeweitet. Grund sind die anhaltende Hitze und Trockenheit.
Im Wallis gilt ab sofort ein Verkaufsverbot für sämtliche Feuerwerkskörper. Wegen der anhaltend hohen Brandgefahr und der angekündigten Hitzewelle bleibt zudem das allgemeine Feuerverbot im Freien bestehen.
Der Kanton Freiburg verschärft wegen der anhaltenden Trockenheit die Massnahmen. Ab sofort gilt ein allgemeines Feuer- und Feuerwerksverbot, Grillieren bleibt unter strengen Auflagen erlaubt.
Der Kanton Aargau erhöht die Waldbrandgefahr auf die höchste Stufe 5. Ab Dienstagmittag gilt im ganzen Kantonsgebiet ein absolutes Feuerverbot im Freien – inklusive Feuerwerksverbot.
Die Kantonspolizei St.Gallen hat seit Inkrafttreten des absoluten Feuerverbots rund 40 Verstösse festgestellt. Mehrere Brände mussten von Feuerwehren gelöscht werden, mehrere Personen wurden angezeigt.
Die Bundesfeier am Rhein findet am Freitag, 31. Juli 2026, unter erhöhten Sicherheitsvorkehrungen statt. Wegen der Trockenheit gilt ein absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot für private Feuer und Feuerwerke.
Das Feuer- und Feuerwerksverbot im Wald und in Waldesnähe bleibt im Kanton Zürich bis auf Weiteres bestehen. Es gilt ausdrücklich auch am Nationalfeiertag vom 1. August 2026.