Dies bedeutet Folgendes:
Es ist verboten:
- Im Wald und an Waldrändern (50 Meter Abstand) Feuer zu entfachen (gilt auch für eingerichtete Feuerstellen sowie für mitgebrachte Holz/Kohle-Grills);
- Im übrigen Kantonsgebiet an unbefestigten Feuerstellen Feuer zu entfachen;
- Feuerwerk abzubrennen;
- Höhenfeuer zu entfachen;
- Heissluftballone oder «Himmelslaternen» steigen zu lassen;
- Brennende Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen.
- Den Feuerwehrorganisationen des Kantons Uri ist es jedoch erlaubt, fest eingerichtete Feuerstellen im Zivilschutz- und Ausbildungszentrum Krump, Erstfeld, für Übungs- und Ausbildungszwecke zu benutzen.
Zuwiderhandlungen gegen dieses Verbot kann mit Busse bestraft werden. Dieses Verbot bleibt bis auf Weiteres bestehen. Bei sich verändernden Witterungsbedingungen erfolgt eine Neubeurteilung.
Weitere Informationen über die aktuelle Lage finden sich im Internet unter www.naturgefahren.ch oder unter www.waldbrandgefahr.ch sowie auf der App von MeteoSchweiz (unter Gefahren).
Die Feuerwehren, die Forstfachleute des Kantons Uri und die Kantonspolizei danken der Bevölkerung für das entgegengebrachte Verständnis und das achtsame Verhalten, damit Bevölkerung und Natur vor Schäden bewahrt werden können
Quelle der Polizeinachricht: Kapo UR