Die am Freitag durchgeführten Kontrollen durch den Bevölkerungsdienst, das EVAM und die Kantonspolizei ergaben, dass der 23-jährige gambische Staatsangehörige, der am Dienstag, den 24. Oktober 2017, in seiner Zelle starb, von den Behörden des Kantons Luzern nicht als derjenige gemeldet und gesucht wurde, der für seine nächste Abschiebung zuständig war. Nach einer Fehlinterpretation der Ergebnisse der Kontrollen der Grenzschutzbeamten zum Zeitpunkt seiner Festnahme verwechselten die Grenzschützer ihn mit einem anderen gambischen Staatsangehörigen mit gleichem Namen, Nachnamen und Geburtsdatum. Der verstorbene Gambia-Staatsbürger wurde dem Kanton Waadt zugeteilt und im Ecublens Asylbewerberheim untergebracht. Er litt an Epilepsie, wurde bei der CHUV behandelt und musste nach Italien zurückgeschickt werden. Als er von der FRC verhaftet wurde, trug dieser Mann eine kleine Menge Marihuana in einer Tasche. Er wurde daraufhin wegen einer unangenehmen Behandlung zur Untersuchung in ein Krankenhaus eingeliefert. Nach dem Spitalaufenthalt wurde er in der kantonalen Polizeihaftanstalt aufgenommen und festgehalten.
Die Autopsie des Centre universitaire romand de médecine légale in Lausanne hat es in dieser Phase der Untersuchungen nicht ermöglicht, die genauen Todesursachen festzustellen. Sie hat es ermöglicht, jedwede Intervention eines Dritten, jede Gewalttat, Selbstmord durch Selbstangriff auszuschließen und hat nicht das Vorhandensein von Kokainpellets oder anderen Verpackungen von Betäubungsmitteln in seinem Magen offenbart. Die Ergebnisse der toxikologischen Analysen werden erst in einigen Wochen bekannt sein.
Die Ermittlungen der Polizei unter Leitung des Staatsanwalts, der für die Ermittlungen zuständig ist, dauern an. Desweiteren wurde auch eine Untersuchung über zusätzliche Beweise in Bezug auf die Umstände der Festnahme eingeleitet, die von den Mitarbeitern des Grenzwachtkorps durchgeführt wurde.
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