Gemäss den bisherigen Erkenntnissen der Polizei Basel-Landschaft fuhr der 78-jährige Personenwagenlenker, aus Richtung Frankreich kommend, in der Baslerstrasse Richtung Basel. Im Bereich der Tramhaltestelle Gartenstrasse übersah er einen 31-jährigen Fussgänger, welcher die Baslerstrasse, von links kommend, auf dem dortigen Fussgängerstreifen überqueren wollte. In der Folge kollidierte der Personenwagen frontal mit dem Fussgänger. Durch den Aufprall wurde der Fussgänger zu Boden geschleudert.
Da der Fussgänger unmittelbar nach der Kollision selbständig aufstehen konnte und keine gravierenden Verletzungen feststellte oder starke Schmerzen verspürte, verzichteten die Unfallbeteiligten auf den sofortigen Beizug der Polizei Basel-Landschaft.
Der verunfallte Fussgänger begab sich zu einem späteren Zeitpunkt zur Kontrolle in ein Spital.
Quelle: Kapo BL