Uri

Altdorf UR - Mehrere 100'000 Franken durch Liebesbetrug ergaunert

Die mutmassliche Betrügerin wurde Anfang September in Frankreich festgenommen (Symbolbild)
Die mutmassliche Betrügerin wurde Anfang September in Frankreich festgenommen (Symbolbild) (Bildquelle: Polizei)

Vor einigen Monaten wurde der Kantonspolizei Uri ein potenzieller Betrugsfall gemeldet. Eine 32-jährige rumänische Staatsangehörige hatte ein Vertrauensverhältnis zu einem 74-jährigen Mann aufgebaut. Dem Mann wurden danach komplexe und gut durchdachte Lügengeschichten erzählt. Auf diesem Wege erschlich sich die mutmassliche Betrügerin von diesem Mann mehrere 100'000 Franken.

Aufgrund der Ermittlungsarbeiten der Kantonspolizei Uri musste davon ausgegangen werden, dass sich die Frau nicht mehr in der Schweiz aufhielt, weshalb ein internationaler Haftbefehl ausgestellt wurde. Sie konnte Anfang September in Frankreich festgenommen werden und wurde Ende September an die Kantonspolizei Uri ausgeliefert.

Die mutmassliche Betrügerin befindet sich in Untersuchungshaft. Die polizeilichen Ermittlungsarbeiten zu diesem Fall, unter Leitung der Staatsanwaltschaft Uri, laufen.

Falls Sie Opfer eines Liebesbetrugs wurden:

  • Schicken Sie kein weiteres Geld resp. andere Güter.
  • Erstatten Sie umgehend bei der Polizei Anzeige.
  • Brechen Sie danach den Kontakt mit dem Betrüger oder der Betrügerin vollständig ab und blockieren Sie die Person auf allen Kanälen.
  • Sprechen Sie mit einer Vertrauensperson über den Vorfall und suchen Sie sich psychologische Hilfe, falls Sie die ganze Sache zu sehr belastet.
  • Bei finanziellen Problemen wenden Sie sich an die Schuldenberatungsstelle in Ihrem Kanton.

Wenn Sie jemanden kennen, der oder die Opfer eines Liebesbetrugs wurde:

  • Versuchen Sie, das Opfer zu überzeugen, dass es zum Opfer eines Betrugs geworden ist.
  • Motivieren Sie das Opfer, mit Ihnen einen Polizeiposten aufzusuchen.
  • Wenn der oder die Betroffene keinerlei Einsicht zeigt und die Gefahr besteht, dass er oder sie in eine finanzielle Notlage gerät, um den Forderungen des Betrügers oder der Betrügerin nachzukommen, können Sie sich an die kantonale Erwachsenenschutz-Behörde wenden.

Quelle der Polizeinachricht: Kapo UR