Die beiden Personenwagen mit Urner Kontrollschildern waren nach Abzug der gesetzlichen Toleranz mit einer Geschwindigkeit von 124 respektive 119 km/h auf der Flüelerstrasse unterwegs. Erlaubt sind die innerorts üblichen 50 km/h.
Die Führerausweise wurden den beiden mutmasslichen Lenkern vorläufig abgenommen. Die Staatsanwaltschaft Uri beschlagnahmte die beiden Fahrzeuge und eröffnete eine Strafuntersuchung.