Anklage wegen sexueller Übergriffe auf Fahrgäste
Anklage wegen sexueller Übergriffe auf Fahrgäste
23.05.2025 | 09:07
Redaktion Polizeiticker Schweiz
(Symbolbild) (Bildquelle: succo (CC0))
Die Staatsanwaltschaft Zürich hat Anklage gegen einen Mann erhoben, der als Fahrdienstfahrer mehrere sexuelle Übergriffe auf Frauen begangen haben soll.
Die Staatsanwaltschaft Limmattal/Albis hat vor wenigen Tagen beim Bezirksgericht Zürich Anklage gegen einen Mann wegen verschiedener Sexualdelikte und weiterer Straftatbestände erhoben.
Ihm wird vorgeworfen, 2024 unter anderem als Chauffeur von Fahrdiensten mehrere sexuelle Übergriffe auf weibliche Fahrgäste begangen zu haben.
Der heute 44-jährige italienische Beschuldigte fuhr in allen drei angeklagten Fällen jeweils
nachts mit seinem privaten Fahrzeug durch die Stadt Zürich. Er operierte dabei entweder
als Uber- bzw. Bolt-Fahrer oder gab sich gegenüber den Opfern unwahrheitsmässig als
Fahrer einer dieser Fahrdienste aus, um ihr Vertrauen zu erschleichen.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Beschuldigten vor, die Opfer in seinem Fahrzeug mehrfach sexuell missbraucht zu haben. Dabei verriegelte er in einigen Fällen das Fahrzeug von
innen, um sie am Verlassen zu hindern.
Teilweise waren die Opfer aufgrund ihres vorherigen Alkohol- oder Betäubungsmittelkonsums nicht in der Lage, in sexuelle Handlungen
einzuwilligen oder sich dagegen zu wehren. In einem Fall tätigte der Beschuldigte zudem
unrechtmässige Abbuchungen mit der Kreditkarte eines Opfers und machte mit seinem
Mobiltelefon Fotos bzw. Videos vom schlafenden bzw. bewusstlosen Opfer.
Die Staatsanwaltschaft Limmattal/Albis hat die Untersuchung nun abgeschlossen und vor
wenigen Tagen beim Bezirksgericht Zürich Anklage erhoben. Beantragt werden für den
Beschuldigten eine unbedingte Freiheitsstrafe, ein Berufsverbot sowie die Anordnung einer
Landesverweisung.
Mit der Anklageerhebung sind sowohl die Verfahrens- als auch die Kommunikationshoheit
auf das zuständige Gericht übergegangen. Über den Inhalt der vorliegenden Medienmitteilung hinaus kann die Staatsanwaltschaft daher keine weiteren Informationen bekannt geben. Bis zu einem rechtskräftigen Verfahrensabschluss gilt für den Beschuldigten die Unschuldsvermutung.
Quelle der Polizeinachricht: Stadtpolizei Zürich

