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Appenzell – Wasserentnahme aus Bächen und Flüssen verboten

Redaktion Polizeiticker Schweiz

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Ein kleiner Wasserstrahl fließt aus einem metallischen Ausguss in eine darunter liegende Grube. Der Hintergrund ist unscharf und grün.
(Symbolbild) (Bildquelle: schlurchi von Pixabay)

Der Kanton Appenzell Innerrhoden erlässt wegen akuten Wassermangels per sofort ein Wasserentnahmeverbot für alle Fliessgewässer. Damit sollen Gewässer und Fischbestände vor weiteren Schäden geschützt werden.

Aufgrund des schneearmen Winters sowie des trockenen Frühlings und Sommers führen die Fliessgewässer im Kanton Appenzell I.Rh. deutlich weniger Wasser. Besonders betroffen sind die Sitter und ihre Zuflüsse. Die offizielle Bundesmessstelle «Sitter –Appenzell» (BAFU-Station Nr. 2112) registriert einen kritischen Abfluss von unter 0,55 Kubikmetern pro Sekunde.
Die anhaltend hohen Lufttemperaturen führen zudem zu einer starken Erwärmung der Fliessgewässer.

Akute Gefahr für die Bachforelle

Die Kombination aus sehr tiefen Wasserständen und hohen Wassertemperaturen gefährdet die Gewässer und ihre Fischbestände akut. Besonders betroffen ist die heimische Bachforelle, die auf kühles und sauerstoffreiches Wasser angewiesen ist.
Das Amt für Umwelt hat die Situation beurteilt und kommt zum Schluss, dass die bisherigen Einschränkungen nicht mehr ausreichen. Zum Schutz der Gewässer gilt deshalb ab sofort ein vollständiges Verbot sämtlicher Wasserentnahmen.

Das Verbot gilt auch für Konzessionen

Das vollständige Verbot tritt mit der Publikation per sofort in Kraft und gilt bis auf Widerruf. Es umfasst den genehmigungsfreien Gemeingebrauch sowie konzessionierte Sondernutzungen.
Das bedeutet:
  • Verboten sind sämtliche Wasserentnahmen mit Pumpen, Leitungen oder mobilen Aggregaten.
  • Das Verbot gilt für alle Bäche und Flüsse im Kantonsgebiet.
  • Betroffen sind unter anderem die landwirtschaftliche Bewässerung sowie gewerbliche und industrielle Wasserentnahmen.
Quelle der Nachricht: Kanton Appenzell Innerrhoden

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