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ASTRA investierte rund 1,2 Milliarden Franken in den Unterhalt des Nationalstrassennetzes

Die Nationalstrassen werden laufend instandgehalten (Symbolbild)
Die Nationalstrassen werden laufend instandgehalten (Symbolbild) (Bildquelle: TickerMedia AG)

Das Nationalstrassennetz ist in einem guten Zustand. Dies zeigt die aktuelle Ausgabe des «Netzzustandsberichts der Nationalstrassen», den das ASTRA publiziert hat. 2023 investierte das ASTRA rund 1,2 Milliarden Franken in den Unterhalt des Nationalstrassennetzes.

Die Nationalstrassen sind für das gesamte Verkehrsnetz zentral: Auf einer Länge von rund drei Prozent des gesamten Strassennetzes werden über 45 Prozent des gesamten Schweizer Strassenverkehrs abgewickelt. Auch für den Güterverkehr sind die Nationalstrassen wichtig: Über 70 Prozent des Strassengüterverkehrs fährt auf den Nationalstrassen. Der Wiederbeschaffungswert des Nationalstrassennetzes beträgt 141 Milliarden Franken. Damit diese Infrastruktur weiterhin in gutem Zustand bleibt, investierte das ASTRA letztes Jahr rund 1,2 Milliarden Franken für deren Unterhalt. Dieser Beitrag liegt im Durchschnitt der vergangenen zehn Jahre und belegt, dass das ASTRA der sicheren und nachhaltigen Nutzung der bestehenden Infrastruktur eine hohe Bedeutung zuweist.

97 Prozent der Fahrbahnen in gutem Zustand

Die Nationalstrassen werden laufend instandgehalten und befinden sich insgesamt in gutem Zustand. Das geht den Zahlen aus dem Jahr 2023 hervor, die das ASTRA mit dem «Netzzustandsbericht der Nationalstrassen» publiziert hat. Rund 88 Prozent der gesamten Anlagen befinden sich in einem guten oder annehmbaren Zustand (Zustandsklassen 1 und 2 von insgesamt fünf Klassen). Bei den Fahrbahnen und Belägen wurden 97 Prozent als gut oder mittel bewertet (Zustandsklasse 1 und 2), rund drei Prozent als ausreichend (Zustandsklasse 3).

Bei den Kunstbauten (z. B. Brücken, Wildtierüberführungen, Galerien) wurden 91 Prozent als gut oder akzeptabel bewertet. Knapp 9 Prozent weisen mittelschwere Schäden auf (Zustandsklasse 3). Diese haben aber keine Auswirkung auf die Trag- und Verkehrssicherheit. Rund 0,7 Prozent der Bauwerke befinden sich in einem schlechten Zustand (Zustandsklasse 4). Die Trag- und Verkehrssicherheit ist jedoch auch bei diesen Bauwerken gewährleistet, sie müssen in den nächsten Jahren saniert oder ersetzt werden.

Sicherheit ist gewährleistet

78 Prozent der untersuchten Tunnels befinden sich in einem guten oder akzeptablen Zustand (Zustandsklasse 1 und 2). 19 Prozent weisen mittelschwere Schäden auf und müssen daher verstärkt überwacht werden (Zustandsklasse 3). Sechs Bauwerke sind in einem schlechten Zustand und müssen deshalb mittelfristig saniert werden. In alarmierendem, also nicht betriebsfähigem Zustand, befindet sich kein Tunnel.

Die Betriebs- und Sicherheitsausrüstungen (BSA) wie Kabelanlagen, Beleuchtungen oder Signalisationen befinden sich mehrheitlich in guter technischer Verfassung: 85 Prozent sind in gutem oder annehmbarem Zustand (Zustandsklasse 1 und 2). 14 Prozent der Anlagen weisen mittlere Schäden auf. Bei fünf Prozent der Tunnelobjekte sind die BSA in schlechtem Zustand und müssen in den nächsten Jahren saniert werden. Die BSA der Tunnel Neuenhof und Baregg (A1 AG) waren Ende 2023 in alarmierendem Zustand. Diese werden in beiden Tunnel aktuell umfassend erneuert.

Zustandserfassung Nationalstrassen

Die einzelnen Bauwerke werden alle fünf Jahre umfassend inspiziert und beurteilt. Dabei werden die einzelnen Anlagen und Elemente eines Bauwerks sowie dessen Gesamteindruck untersucht. Diese Ergebnisse bilden die Grundlage für die Planung der Unterhaltsarbeiten auf dem Nationalstrassennetz.

Der neue Netzzustandsbericht gibt den Stand per Ende 2023 wieder. Sanierungsarbeiten, welche 2024 gestartet oder durchgeführt wurden, sind darin nicht berücksichtigt.

Bei Bauwerken, welche in die Zustandsklassen 1 bis 4 eingeteilt werden, ist die Sicherheit nicht in Frage gestellt. Bei Bauwerken der Klasse 4 sind situativ mittelfristige Massnahmen notwendig. Bei Bauwerken der Stufe 5 werden kurzfristigere Massnahmen notwendig wie der Ersatz von Einzelelementen, Montage von provisorischen Abstützungen oder Einführung einer Gewichtsbeschränkung bei Brücken.

Quelle der Nachricht: Bundesamt für Strassen ASTRA