Autofahren in der Schweiz - Was bedeutet Führerausweis auf Probe

Führerausweis auf Probe - Das Verfallsdatum steht auf der Vorderseite
Führerausweis auf Probe - Das Verfallsdatum steht auf der Vorderseite (Bildquelle: L.S)

Der erstmals erworbene Führerausweis für Motorräder und Motorwagen wird zunächst auf Probe erteilt. Die Probezeit beträgt drei Jahre. Man kennt den Führerschein auf Probe auch als grünes L.

Der Führerschein auf Probe wird erteilt, wenn der Bewerber:

  • die vorgeschriebene Ausbildung besucht hat; und
  • die praktische Führerprüfung bestanden hat.

Inhaber des Führerausweises auf Probe müssen Weiterbildungskurse besuchen. Die Kurse sollen die Erkennung und Vermeidung von Gefahren und umweltschonendes Fahren vermitteln und sind in erster Linie praktisch auszurichten. Der Bundesrat legt Inhalt und Form der Weiterbildungskurse fest.

Wird dem Inhaber der Führerausweis auf Probe wegen Begehung einer mittelschweren oder schweren Widerhandlung entzogen, so wird die Probezeit um ein Jahr verlängert. Dauert der Entzug über die Probezeit hinaus, so beginnt die Verlängerung mit der Rückgabe des Führerausweises.

Der Führerausweis auf Probe verfällt, wenn der Inhaber während der Probezeit eine weitere mittelschwere oder schwere Widerhandlung begeht.

Ein neuer Lernfahrausweis kann frühestens ein Jahr nach Begehung der Widerhandlung und nur auf Grund eines verkehrspsychologischen Gutachtens erteilt werden, das die Eignung bejaht. Diese Frist wird um ein Jahr verlängert, wenn die betroffene Person während dieser Zeit ein Motorrad oder einen Motorwagen geführt hat.

Nach erneutem Bestehen der Führerprüfung wird ein neuer Führerausweis auf Probe erteilt.

Ab wann hat man den Führerschein definitiv

Der definitive Führerausweis wird erteilt, wenn der Bewerber:

  • Die praktische Führerprüfung bestanden hat.
  • Die vorgeschriebenen Kurse innert der ersten 12 Monate absolviert hat; und
  • Nach Ablauf der Probezeit von 3 Jahren.

Für Inhaber des Führerausweises auf Probe wird der definitive Führerausweis erteilt, wenn die Probezeit (grünes L) abgelaufen ist und der Inhaber die vorgeschriebenen Weiterbildungskurse besucht hat.