Im Kanton Basel-Landschaft gilt ab Freitag, 31. Juli 2026, ein Bade-, Betretungs- und Fischereiverbot für die meisten Fliessgewässer. Grund ist die anhaltende Trockenheit mit historisch tiefen Wasserständen.
Mit Verfügungen vom 25., 29. Juni, 2., 13., 16. und 23. Juli 2026 hat der Kanton Basel-Landschaft diverse Massnahmen zum Schutz von Menschen, Tieren und Umwelt ergriffen. Durch die anhaltende Trockenheit und die fehlenden Niederschläge führen viele Bäche im Kanton Basel-Landschaft kaum noch Wasser.
Neue zusätzliche Massnahme
Aufgrund der geschilderten Lage verfügt der Kanton Basel-Landschaft per 31. Juli 2026, 12.00 Uhr, bis auf Widerruf folgende zusätzliche Massnahme:
- Für sämtliche Fliessgewässer im Kanton Basel-Landschaft gilt ein Bade-, Betretungs- und Fischereiverbot mit Ausnahme des Rheins und der Birs ohne die mit den Verfügungen des Amts für Wald und Wild beider Basel vom 24. Juni 2026 von einem Bade-, Betretungs- und Fischereiverbot betroffenen Abschnitte der Birs. Das Verbot gilt für Menschen und Haustiere.
Vorsicht im Wald
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit leidet der Wald stark unter Trockenstress und es muss mit spontanen Astabbrüchen und umstürzenden Bäumen gerechnet werden. Deshalb ist bei Waldbesuchen erhöhte Aufmerksamkeit geboten. Allfällige Absperrungen sind zwingend einzuhalten.
Quelle der Nachricht: Kanton Basel-Landschaft

