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Kanton St.Gallen – Feuerwerksverbot auch am 1. August

Redaktion Polizeiticker Schweiz

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Nahaufnahme eines Verbotsschilds für Raketen und Feuerwerk. Im Hintergrund ist eine historische Kirche sichtbar.
(Symbolbild) (Bildquelle: Fotomontage)

Die Trockenheit im Kanton St.Gallen hat sich weiter verschärft. Der Kanton ruft die Bevölkerung auf, das Feuer- und Feuerwerksverbot am 1. August strikt einzuhalten und sparsam mit Wasser umzugehen.

Die Daten sind eindeutig: Das Wasser wird knapp. So sind in den vergangenen Tagen vielerorts die Grundwasserpegel auf historische Tiefstmarken gefallen. Die Seepegel sinken, der des Bodensees beispielsweise jeden Tag um einen Zentimeter. Die Abflüsse der Bäche und Flüsse sind an rund 90 Prozent der Messstationen extrem tief. Die Wassertemperaturen liegen deutlich über den saisonal üblichen Werten. Das ist kritisch für viele kälteliebende Wasserlebewesen.
Die Gewitter vor einer Woche hätten etwas Entspannung bringen können, doch die tatsächlichen Regenmengen sind deutlich unter den Erwartungen ausgefallen. Die Trockenheit hat sich im Kanton St.Gallen nochmals verschärft.
Der Kanton St.Gallen bittet die Bevölkerung nochmals, sich unbedingt auch am 1. August an das geltende Feuer- und Feuerwerksverbot zu halten:
  • Machen Sie keine Feuer im Freien – auch nicht im eigenen Garten. Ausgenommen sind Elektro- und Gasgrills, sofern sich diese nicht im Wald befinden.
  • Entzünden Sie kein Feuerwerk.
  • Weisen Sie andere Personen auf das geltende Verbot hin. Informieren Sie Ihre Familien, Freunde und Nachbarn.
  • Bei Nichteinhalten drohen Bussen.

Auch beim Wasserverbrauch bittet der Kanton die Bevölkerung, die Wasserknappheit ernst zu nehmen:

  • Bewässern Sie Grünflächen oder Rasenflächen nicht.
  • Giessen Sie Gärten nur gezielt und sparsam, idealerweise frühmorgens oder am Abend. Nutzen Sie nach Möglichkeit Regenwasser.
  • Reinigen Sie Fahrzeuge und Plätze nicht mit Leitungswasser.
  • Verzichten Sie auf das Befüllen und Nachfüllen von Swimmingpools.
Es ist aktuell grundsätzlich verboten, aus Bächen und kleineren Flüssen Wasser zu entnehmen. In besonders sensiblen Gewässerabschnitten ist es vorübergehend zudem untersagt, das Wasser zu betreten. Das Verbot gilt für Personen und Tiere. In den Fliessgewässern sind kälteliebende und strömungsgebundene Fischarten wie Forellen, Nasen und Äschen besonders gefährdet.
Zusätzliche Störungen durch das Betreten der Gewässer können Fluchtreaktionen auslösen, die Fische aus geeigneten Rückzugsräumen verdrängen und ihren Energie- und Sauerstoffbedarf zusätzlich erhöhen. Zudem ist in diesen Abschnitten auch das Fischen untersagt. Die betroffenen Abschnitte sind vor Ort markiert.
Quelle der Nachricht: Kanton St.Gallen

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