Die Viva Bar & Lounge in Baden wird auf Anordnung der Kantonsärztin Dr. Yvonne Hummel geschlossen. Dies nachdem der Betreiber nach einem Barbesuch einer infizierten Person keine Kontaktdaten der Besucherinnen und Besucher vorlegen konnte. Die positiv getestete Person hat am gleichen Abend ein weiteres Lokal besucht. Insgesamt sind infolge des Bar- und Clubbesuchs 132 Personen in Quarantäne.
Alle Nachrichten zum Coronavirus
Die Viva Bar & Lounge in Baden wird auf Anordnung der
Kantonsärztin Dr. Yvonne Hummel geschlossen. Dies
nachdem der Betreiber nach einem Barbesuch einer infizierten Person keine Kontaktdaten der Besucherinnen
und Besucher vorlegen konnte. Die positiv getestete
Person hat am gleichen Abend ein weiteres Lokal besucht. Insgesamt sind infolge des Bar- und Clubbesuchs 132 Personen in Quarantäne.
Personen die sich zwischen Samstag, 10. Oktober 2020,
23.00 Uhr und Sonntag, 11. Oktober 2020, 01.00 Uhr in der
Viva Bar & Lounge aufgehalten haben, sollen sich in SelbstQuarantäne begeben. Besucher, die sich später im gleichen
Club wie die infizierte Person aufgehalten haben, konnten
dank vorhandener Präsenzliste in Quarantäne geschickt
werden.
Gemäss Artikel 4 Ziffer 2b der Verordnung über Massnahmen in der besonderen Lage zur Bekämpfung der Covid-19-
Epidemie (Covid-19-Verordnung besondere Lage) müssen
die Betreiber die Erhebung von Kontaktdaten der anwesenden Personen sicherstellen, wenn aufgrund der Art der Aktivität, wegen örtlicher Gegebenheiten oder aus betrieblichen
oder wirtschaftlichen Gründen während einer bestimmten
Dauer weder der erforderliche Abstand eingehalten noch
Schutzmassnahmen ergriffen werden können. Die Kontaktdaten müssen zwecks Identifizierung und Benachrichtigung
ansteckungsverdächtiger Personen nach Artikel 33 des Epidemiengesetzes der zuständigen kantonalen Stelle auf deren Anfrage hin unverzüglich weitergeleitet werden. Die erhobenen Kontaktdaten müssen bis mindestens 14 Tage
nach der Teilnahme aufbewahrt werden. Dieser Verpflichtung ist die Viva Bar & Lounge in Baden nicht nachgekommen. Deshalb hat die Kantonsärztin Dr.
Yvonne Hummel die
Schliessung angeordnet. Die Verfügung gilt bis der Betreiber
nachweist, dass die Kontakterhebung und Weitergabe sichergestellt ist.


